Der Rechtswissenschaftler und Sachverständige Kingreen fordert anderes Infektionsschutzgesetz

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Geht es nach dem Regensburger Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen, sollte die Regierung das Infektionsschutzgesetz bis zum 23. September deutlich zu überarbeiten. Die Möglichkeit, eine „epidemische Lage“ ausrufen zu können, würde eine „Scheinlegitimation“ erzeugen, dazu viel „Alarmismus und Verwirrung“. Im August 2021 habe keine Ausnahmesituation vorgelegen, führte er aus. Dennoch habe die Politik damals die epidemische Lage beschlossen. Im heikleren Herbst 2021 hingegen sei sie nicht mehr beschlossen worden, monierte er.

Rechtswissenschaftler: „Beschluss zur ‚epidemischen Lage'“ erzeuge „eine Scheinlegitimation, viel Alarmismus und Verwirrung“

„Der Regensburger Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen erwartet vom Bund eine deutliche Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes bis zum 23. September, wenn wichtige Paragrafen auslaufen. „Es sollte möglich sein, den Tatbestand der epidemischen Lage zu streichen und zumindest die Maßnahmen, die im Herbst und Winter notwendig werden könnten, gesetzlich zu regeln“, sagte Kingreen, der auch Mitglied des Corona-Sachverständigenausschusses ist, der „Welt“ (Samstagausgabe).

„Ich würde dazu den bisherigen, nicht mehr lesbaren Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes einmal komplett löschen und noch einmal neu anfangen.“ Der Beschluss zur „epidemischen Lage“ erzeuge „eine Scheinlegitimation, viel Alarmismus und Verwirrung“, sagte Kingreen weiter. Im August 2021 habe es evident keine Ausnahmesituation gegeben, trotzdem sei die epidemische Lage beschlossen worden. Im vergangenen Herbst, als die Infektionslage gravierend gewesen sei, sei sie hingegen nicht mehr verlängert worden.

Die Regelung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ war erst 2020 geschaffen worden, um schnell in der Pandemie agieren zu können. Im Moment ist die „epidemische Lage“ ausgesetzt. Sie steht aber noch im Gesetz und könnte durch den Bundestag erneut ausgerufen werden. Ohne eine Feststellung der „epidemischen Lage“ können Bund und Länder im Moment nur sehr eingeschränkt Schutzmaßnahmen ergreifen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur