Lauterbach irrlichtert zwischen seinen eigenen Meinungen

Karl Lauterbach ist dem subjektiven Eindruck nach einer der wohl meistzitierten „Experten“ zur Corona-Pandemie in Deutschland. Über Twitter schaltet er sich praktisch täglich in die Meinungsbildung ein und ist oft gesehener Gast in diversen Talkshows. Der „Experte“ allerdings stellt selbst keine eigenen Studien an, sondern komprimiert die Studien, die er selbst liest oder wahrnimmt und destilliert praktisch seine eigene Meinung daraus. Dies sollte zu Darstellungen führen, die eine Situation angemessen beschreiben. Eine fas journalistische Tätigkeit. Aktuell jedoch twittert Lauterbach widersprechende Erkenntnisse durch die Welt. Dies sollte zu Bedenken sein.

Schutz vor Anderen – wie oder was?

Lauterbach argumentiert in einem Tweet, er favorisiere für die Bahn und deren Fahrten die 3-G-Regel. Demnach sollten nur Geimpfte, Genesene oder Getestete zugelassen werden. In anderen Bereichen, die im Freizeitbereich anzusiedeln seien, sollten demgegenüber sogar „der 2G-Regel unterliegen“, also nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein.

Ergo: Hier sollen die Geimpften vor den Ungeimpften geschützt werden. Ob der Schutz wirkt, bleibt indes unklar (bezogen auf die Übertragbarkeit). Den Lauterbach hat eine Studie aus Israel gefunden, dass „die Impfung mit BionTech im Vergleich zur durchgemachten Infektion sehr viel schneller an Wirkung verliert. Wie lange der Schutz vor schweren Fällen wirkt ist unklar“.

Die Schlussfolgerung aus diesen beiden Passagen wäre, wenn es um den gegenseitigen Schutz geht, wohl eher die, dass auch Geimpfte sich einem Test unterziehen müssten. Denn die ersten Impfwellen rollen bereits seit dem Frühjahr durch das Land und die Wirkung müsste stärker nachgelassen haben. Wenn aber die Geimpften nicht getestet werden, die Ungeimpften indes schon bzw. auch mit Tests nicht zugelassen werden sollten, dann gibt es dafür auch bei Lauterbach keine nachvollziehbare Begründung. 1G, 2G und 3G bleiben daher nur noch als politische Forderung von Lauterbach übrig.