Gut 20 Spahn-Verordnungen bleiben bestehen

Jens Spahn soll offenbar immer mehr Macht bekommen. Dieser Eindruck jedenfalls drängt sich auf, wenn die neue Rechtslage zur Regierungspolitik erörtert und beschlossen wird. Der Bundestag stimmt darüber ab, dass „auch ohne epidemische Lage die Einreisebeschränkungen durch Corona aufrechterhalten werden können“. Der rechtspolitische Sprecher der SPD im Deutschen Bundestag, Johannes Fechner, meinte der „Welt am Sonntag“ gegenüber: „Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht.“

Regelungen sollen weiter laufen

Die Regelungen betreffen auch das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland. An sich sollten die Regelungen zum 30. September 2021 auslaufen, wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr gültig ist. Nun allerdings wird das Infektionsschutzgesetz geändert oder soll geändert werden. Die Einreisebeschränkungen etwa könnten damit um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Dies begründet der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke so: „„Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen“.

Die Opposition von Grünen und FDP ist mit den Regelungen und der erweiterten Macht von Jens Spahn wohl nicht zufrieden. Denn es sei zwar richtig, dass es Schutzmaßnahmen geben solle. Diese allerdings sollten nicht einfach durch den Gesundheitsminister, hier also Jens Spahn, erlassen werden können. Begründet wird die Möglichkeit für Spahn unter anderem auch damit, dass es sich dabei nicht um wesentliche Grundrechte handele. Allerdings dürften sich u.a. auch Unternehmen, die über die Grenzen hinweg handeln und auch Personenverkehr haben, damit betroffen fühlen. Denn die Eingriffe in deren Souveränität erfolgen ohne parlamentarische Rückversicherung.