Stuttgart 21 zeigt, was Inflation wirklich bedeutet

Allgemein herrscht Einigkeit darüber, dass die Inflation seit Mitte der 1990er Jahre lange Zeit kein Thema mehr war. Selbst die Europäische Zentralbank mühte sich ebenso verzweifelt wie vergeblich darum, ihr Inflationsziel von zwei Prozent zu erreichen und scheiterte letztlich daran, denn die Teuerung verharrte hartnäckig unterhalb der 2,0-Prozentmarke.

Erst im vergangenen Jahr nahm der Inflationszug wieder Fahrt auf. Er verließ den Bahnhof und begab sich sogleich auf die Ausbaustrecke um im Bild von Stuttgart 21 zu bleiben. Was auch die moderate Inflation in den vergangenen zwanzig Jahren bedeutet, wird an ihm sehr schön deutlich.

Als 1994 die ersten Planungen für das Großprojekt erstellt wurden, ging man noch von Kosten aus, die umgerechnet von D-Mark auf auf Euro bei 2,5 Milliarden Euro liegen sollten. Aktuell gehen die Planungen noch davon aus, dass das Projekt 8,2 Milliarden Euro kosten wird.

Es fehlt eine weitere Milliarde

Da der neue Stuttgarter Hauptbahnhof allerdings erst im Jahr 2025 in Betrieb gehen wird und bis dahin noch fleißig weiter gebaut wird, dürfte die aktuelle Inflation den Planern wieder einmal einen kräftigen Strich durch die Rechnung machen. Neue Berechnungen gehen deshalb davon aus, dass Stuttgart21 insgesamt 9,2 Milliarden Euro kosten wird.

Ein kleiner Unterschied, wenn man bedenkt, dass allein die erneute Steigerung der Kosten um eine Milliarde Euro läppische 40 Prozent der ursprünglich kalkulierten Gesamtkosten ausmachen wird. Verantwortlich für den erneuten Mehrbedarf an Geld sind die stark gestiegenen Baupreise.

Nun, dass derartige Pläne nicht nur hinsichtlich ihres Zeitrahmens, sondern auch hinsichtlich ihres Kostenrahmens oftmals viel zu optimistisch ausfallen, ist allgemein bekannt. Nicht nur in Berlin kann man ein Lied davon singen, im ehemaligen Reich der schwäbischen Hausfrau ebenso.

Nun streitet sich die Deutsche Bahn mit ihrem Eigentümer, dem Bund, und dem Land Baden-Württemberg darum, wer die zusätzlichen Kosten für das Bauvorhaben zu tragen hat. Dabei ist die Antwort doch eigentlich schon heute klar: der Steuerzahler, wer sonst? Entweder als Bürger, der direkt vom Finanzamt zur Kasse gebeten wird, oder als Kunde der Deutschen Bahn, der bei Fahrtantritt geschröpft wird.