Der Klimaschutz rechtfertigt keine Nötigung

In Berlin hat das Landgericht in einem Revisionsverfahren das zuvor gefällte Urteil des Amtsgerichts bestätigt und einen Klimaaktivisten für dessen Teilnahme an einer Straßensperre durch eine Klebeaktion der Nötigung für schuldig befunden. Damit hat ein weiteres deutsches Gericht bestätigt, dass die Blockaden der „Letzten Generation“ Straftaten darstellen.

Sowohl im Verfahren der ersten Instanz vor dem Amtsgericht wie auch bei der Revision vor dem Landgericht spielte der Klimaschutz als Motiv für die Straßensperre keine Rolle, sondern die Richter fällten lediglich eine Entscheidung darüber, ob der Eingriff in die Rechte Dritter, der durch die Blockade verursacht wurde, gerechtfertigt war.

In seiner Urteilsbegründung wurde der Berliner Richter Vogel sehr deutlich, als er dem in Revision gegangenen Studenten vorwarf, die Blockade der Gruppe habe der Lahmlegung des Verkehrs gedient. Als Folge der Sperrung seien andere Personen für eine nicht unerhebliche Zeit blockiert worden.

Die Klimaaktivisten stehen nicht über dem Gesetz

Ferner wies der Richter darauf hin, dass es in der Rechtsprechung anerkannt sei, dass Straßenblockaden grundsätzlich als eine Nötigungshandlung zu bewerten seien. Zur Begründung berief sich das Landgericht auf eine vorangegangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, nach der Straßenblockaden grundsätzlich als eine Nötigungshandlung zu werten seien.

Auch das Versammlungsrecht der Blockierer der Letzten Generation rechtfertige nicht, gezielt den Straßenverkehr lahmzulegen und damit in die Rechte Dritter einzugreifen, um eigene politische Ziele zu erreichen. „Es gebe kein noch so hehres Ziel, das einen gezielten Eingriff in die Rechte anderer rechtfertige.“, machte Richter Vogel in der Urteilsbegründung unmissverständlich deutlich.

Wie die Nachrichtenagentur DPA berichtete, wurde der Angeklagte von Richter Vogel auch dafür kritisiert, nicht einsehen zu wollen, dass er nicht über dem Gesetz stehe. Er sehe in dem Verhalten die „Gefahr einer weiteren Radikalisierung“, warnte Richter  Vogel und umschrieb damit eine Tendenz, die in der aktuellen Diskussion viel zu kurz kommt.