Ein Kommentar in den Tagesthemen sorgte am Donnerstagabend für ungewohnt klare Töne im öffentlich rechtlichen Programm. ARD Journalistin Iris Sayram nahm das umfangreiche Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD zum Anlass für eine bemerkenswert direkte Einordnung. Tausend Seiten stark sei das Papier, doch am Ende bleibe laut Sayram kaum Substanz. Wörtlich sprach sie von „nichts weiter als bedrucktem Papier“ und stellte damit die Tragfähigkeit der behördlichen Argumentation offen in Frage.
ARD-Kommentar sehr offen
Hintergrund ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren. Die Richter untersagten dem Verfassungsschutz vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen oder diese Einstufung öffentlich zu verbreiten. Das Gericht machte deutlich, dass die vorgelegten Belege für eine so weitreichende Bewertung nicht ausreichen. Insbesondere ließen sich angebliche verdeckte Zielsetzungen der Partei aus den zusammengetragenen Zitaten einzelner Funktionäre nicht belastbar herleiten.
Sayram griff diese juristische Einschätzung auf und rückte sie ins Zentrum ihres Kommentars. Sie verwies darauf, dass die Partei über Jahre hinweg beobachtet werden durfte und dennoch kein schlüssiger Nachweis für die behauptete Gesamtlinie erbracht worden sei. Die richterliche Begründung habe es „in sich“, so Sayram, und lege offen, wie dünn die Argumentationsbasis ausfalle.
Darüber hinaus thematisierte sie die politische Dimension des Vorgangs. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe das Gutachten kurz vor dem Ausscheiden aus dem Amt vorgelegt. Dieser zeitliche Kontext werfe Fragen auf. Der Eindruck dränge sich auf, dass hier mehr als nur eine fachliche Bewertung im Raum stand. Auch die Ankündigung, weiteres belastbares Material nachzureichen, blieb laut Sayram ohne erkennbare Ergebnisse. Mit einer ironischen Bemerkung über das „Zirpen einer Grille“ beschrieb sie die ausbleibende Substanz und setzte damit einen Akzent, der in dieser Deutlichkeit im öffentlich rechtlichen Umfeld selten zu hören ist.