Bundesrat stimmt neuen WHO-Vorschriften zu – Verfassungsbeschwerde eingereicht

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Im Dezember 2025 verabschiedete der Bundesrat in einer seiner letzten Sitzungen ein Zustimmungsgesetz zu den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation. Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen, ohne Debatte, ohne Wortmeldungen, ohne erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung. Für zahlreiche Beobachter markierte dieser Vorgang keinen gewöhnlichen parlamentarischen Ablauf, sondern einen Einschnitt mit weitreichenden Folgen.

Gegen diese Ratifizierung richtet sich nun eine Verfassungsbeschwerde von 628 Bürgerinnen und Bürgern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Organisiert wurde die Initiative von der Menschenrechtsorganisation United for Freedom und der Bürgerinitiative GemeinWohl Lobby. Die Beschwerdeführer sehen in dem Gesetz eine Öffnung für Eingriffe in zentrale Grundrechte. Sie nennen ausdrücklich die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit. Nach ihrer Auffassung verschiebt das Zustimmungsgesetz die Entscheidungsgewalt in gesundheitsrechtlichen Notlagen in einem Ausmaß, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

Ein Schwerpunkt der Kritik betrifft die geplante Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Impfstoffe sowie für Zell und Gentherapien. Während reguläre Zulassungsprozesse bislang etwa zehn Jahre in Anspruch nehmen, soll im Rahmen der neuen Regelungen eine Marktzulassung innerhalb von 100 Tagen möglich sein. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations. Die Kläger argumentieren, dass eine derart verkürzte Prüfphase zwangsläufig bedeutet, dass Langzeitfolgen nicht zuverlässig erfasst werden können. Eine informierte Einwilligung setze jedoch umfassende Kenntnis möglicher Risiken voraus. Wenn diese Kenntnis fehle, verliere die Einwilligung ihren rechtlichen Charakter.

In diesem Zusammenhang berufen sich die Beschwerdeführer auf den Nürnberger Kodex. Dieses historische Dokument entstand als Reaktion auf medizinische Verbrechen im Nationalsozialismus und formuliert das Prinzip der freiwilligen und informierten Zustimmung zu medizinischen Eingriffen. Nach Ansicht der Kläger steht die nun ratifizierte Regelung im Widerspruch zu diesem Grundsatz, weil sie Eingriffe unter zeitlichem Druck ermögliche, ohne dass umfassende Risikoabwägungen vorliegen könnten.

Darüber hinaus verweisen die Initiatoren auf einen möglichen Maßnahmenkatalog im Pandemiefall. Dieser umfasse Quarantäne, Impfpflicht, Lockdowns, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit bis hin zu Hausarrest, Überwachung von Kommunikation, Datenaustausch ohne weitere Prüfung sowie Reisebeschränkungen und Sperrzonen für Ungeimpfte. Der Staat dürfe jedoch den Einzelnen nicht zum bloßen Instrument staatlicher Gefahrenabwehr machen. Diese Linie habe das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont.

Mit der Verfassungsbeschwerde stellen die 628 Bürger die Frage, ob das Zustimmungsgesetz die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffe überschreitet und ob internationale Regelwerke nationale Grundrechte in dieser Form beeinflussen dürfen.