Laut IfW-Studie verletzt das Bürgergeld das Lohnabstandsgebot

Nach Auffassung des Forschungsinstituts IfW Kiel würde das Bürgergeld, das ab dem 1. Januar 2023 ausgezahlt wird, das Lohnabstandsgebot verletzen. Einzig ein Arbeitnehmer in Single-Haushalten mit maximal zwei Kindern würde mehr Geld haben als Sozialleistungsbezieher, so die Studie. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings sogenannte aufstockende Leistungen.

Aufstockende Leistungen können helfen…

„Bürgergeld-Empfänger haben im kommenden Jahr in vielen Fällen wohl mehr Geld zur Verfügung als Haushalte, in denen ein Alleinverdiener zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet. Das zeigen Beispielrechnungen des Forschungsinstituts IfW Kiel, über die das „Handelsblatt“ berichtet.

Demnach stehen die Arbeitnehmer nur in Single-Haushalten mit höchstens zwei Kindern besser da als die Sozialleistungsbezieher. Dabei sind Ansprüche wie das Kindergeld oder Wohngeld berücksichtigt, nicht aber aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung. Eine Familie mit drei Kindern und Bürgergeld-Bezug habe – je nach Alter der Kinder – monatlich rund 578 bis 884 Euro mehr zur Verfügung als ein vergleichbarer Haushalt, in dem eine Person 40 Wochenstunden für zwölf Euro die Stunde arbeitet. Damit sei das Lohnabstandsgebot verletzt, was bis 2010 Bestandteil der Sozialgesetzgebung war, schreiben die Forscher. Es besagte, dass die Sozialleistungen für eine fünfköpfige Familie nicht das Einkommen eines Paares mit drei Kindern überschreiten dürfen, bei dem nur ein Partner Vollzeit arbeitet. Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke kritisierte, dass die Studie nicht berücksichtige, dass die Arbeitnehmerhaushalte gegebenenfalls Anspruch auf Sozialleistungen hätten, mit denen das Arbeitseinkommen aufgestockt werden kann. „Wir leben in einem Sozialstaat, der durch Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld und aufstockende Grundsicherung sozialen Ausgleich schafft und Gerechtigkeit herstellt“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Das bedeute: Wer arbeitet, habe immer mehr Geld zur Verfügung. „Diese Logik gibt es heute bei Hartz IV und diese Logik gilt natürlich auch beim Bürgergeld.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur