Corona-Hilfen des Staates: Kurzarbeitergeld-Verlängerung von Rechnungshof gerügt

Einer der Kernpunkte staatlichen Handelns während der Corona-Krise war sicherlich die wirtschaftliche Hilfe nach zahlreichen Corona-Maßnahmen. Viele Branchen und die dort Beschäftigten sind annähernd zwei Jahre lang auf die eine oder andere Weise unterstützt worden. Dem Bundesrechnungshof ist dies nach einem Bericht nun bezüglich der Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelungen zu viel. Er rügte, dass dies nicht statthaft sei, weil sich die Konjunktur und der Arbeitsmarkt erholt hätten. SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil will die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von aktuell 24 auf dann 28 Monate erhöhen.

Corona und das liebe Geld: SPD-Arbeitsminister möchte Kurzarbeitergeld-Anspruch verlängern

„Der Bundesrechnungshof rät von der geplanten Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld bis Ende Juni ab. Konjunktur und Arbeitsmarkt hätten sich in den vergangenen Monaten deutlich erholt, heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den das „Handelsblatt“ berichtet.

Deshalb gebe es keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der „sehr ausgabenintensiven“ Sonderregeln. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf 28 Monate erhöhen und Unternehmen bis Ende Juni erleichterten Zugang gewähren. Die Regelung sei aber zu wenig zielgenau und das Arbeitsministerium habe die erwarteten Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro nicht schlüssig dargelegt, monieren die Rechnungsprüfer.

Bei einer Verlängerung der undifferenzierten Regelung bestehe die Gefahr von Mitnahmeeffekten. Auch könnten nicht zukunftsfähige Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden. „Was während der Phase massiver krisenbedingter Beschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit unverzichtbar war, führt nunmehr zu nicht mehr gerechtfertigten Ausgaben in erheblicher Größenordnung und zu vermeidbaren Risiken für den strukturellen Anpassungsprozess“, schreibt der Rechnungshof.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Bundesrechnungshof, über dts Nachrichtenagentur