Die Kommunen befürchten Überforderung durch Wärmeplanungsgesetz

Nach einer Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes geht die Organisation davon aus, dass Kommunen mit dem Wärmeplanungsgesetz überfordert sein könnten. Die Fristen zur Datenerhebung würden sowohl zeitlich wie auch personell eine Überforderung darstellen, so heißt es. Es wäre nicht klar, wie etwa eine kleine Stadt bis auf einzelne Gebäude heruntergebrochen ermitteln sollte, wie geheizt wird.

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„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt vor einer Überforderung der Kommunen durch das Wärmeplanungsgesetz. „Die vorgesehene Fristen zur Erhebung der Daten werden die Kommunen zeitlich wie personell überfordern“, sagte Bernd Düsterdiek, Beigeordneter für Klimaschutz des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der „Rheinischen Post“.

Es sei unklar, wie eine kleine Stadt bis 2028 „gebäudescharf“ ermitteln solle, wie geheizt werde. „Große Städte sollen dies gar bis 2026 schaffen. Es fehlt ein praxisgerechter und umsetzbarer Regelungsansatz.“ Ein weiteres Problem seien die Kosten: „Die Erstellung von umfangreichen Katastern ist eine Aufgabe, die der Bund über die Länder an die Kommunen übertragen will. Dies wird extrem aufwendig. Daher müssen alle mit der Wärmeplanung entstehenden Kosten auch von Bund und Ländern übernommen werden. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, forderte Düsterdiek. „Der Entwurf muss deutlich nachgebessert werden.“

Der Entwurf aus dem Ressort von Klara Geywitz sei auch nicht technologieoffen. „So will der Bund etwa vorschreiben, dass zukünftig nur noch ein Biomasseanteil von maximal 35 Prozent an der jährlich erzeugten Wärme im Netz zulässig sein soll. Dies wäre nicht sinnvoll“, so der Beigeordnete.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Heizung, über dts Nachrichtenagentur