Corona-Hilfen: Plötzlich sollen Unternehmen zahlen!

Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Krise fordern die deutschen Behörden in großem Umfang Gelder zurück, die 2020 als Soforthilfen ausgezahlt wurden. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen erhalten seit September 2025 Rückforderungsschreiben. Die Landesregierung in Hessen bestätigte entsprechende Versendungen, andere Bundesländer dürften ähnlich verfahren.

Versprechen und Praxis

Im Frühjahr 2020 hatte die Bundesregierung wegen der Lockdown-Maßnahmen finanzielle Unterstützung zugesichert. Kleine Unternehmen sollten je nach Mitarbeiterzahl zwischen 10.000 und 30.000 Euro erhalten. Die Zahlungen wurden damals als einmalige und nicht-rückzahlbare Zuschüsse bezeichnet. In den Richtlinien hieß es zudem, dass die Leistung mit der Auszahlung als zweckentsprechend verwendet gelte.

Heute bewerten die Behörden die Situation anders. Mit standardisierten Schreiben und engen Fristen werden Unternehmer verpflichtet, in Online-Portalen detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben für die Monate März bis Juni 2020 offenzulegen.

Unterschiedliche Behandlung

Die Rückforderungen machen auch auf eine ungleiche Behandlung aufmerksam. Einzelunternehmer durften die Hilfen nicht für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Sie hätten im Zweifel ergänzend staatliche Grundsicherung beantragen müssen. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie GmbHs konnten dagegen ihr Gehalt aus der Soforthilfe bezahlen.

Bürokratische Kriterien

Für die Rückzahlungspflicht spielt die Definition eines Liquiditätsengpasses eine zentrale Rolle. Nach den Formulierungen der Behörden gilt er nur dann als gegeben, wenn vorhandene Forderungen nicht bedient werden können, obwohl deren Eingang erwartet wird. Viele Unternehmer konnten diese Bedingung nicht erfüllen. Die alternative Regelung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage bleibt in den jetzigen Verfahren unberücksichtigt.

Konsequenzen

Die Schreiben erreichen die Betroffenen oft mit Postzustellungsurkunde. Wer die verlangten Angaben nicht rechtzeitig macht, erhält eine zweite Aufforderung mit noch kürzerer Frist. Damit wächst der Druck auf die Unternehmen, obwohl die ursprüngliche Regelung einen Verwendungsnachweis nicht vorsah.