Lauterbachs Forderung führt zu Kompromiss: Hotspot-Regelung bei Corona-Maßnahmen

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat lange davor gewarnt, alle Regelungen zum 20. März fallen zu lassen, die der Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten würden. Nun hat der Gesundheitsminister Gehör gefunden. Die Regierung, so zitiert ein Bericht den Justizminister Marco Buschmann wie auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, plant eine „Hotspot“-Regelung. Bei regional hohen oder „deutlich steigenden Fallzahlen“, erläuterte Lauterbach, seien die Länder damit ermächtigt, über die Parlamente auch nach dem 20. März noch „weitergehende Maßnahmen“ zu verabschieden. Dies sollen etwa Maßnahmen im Bereich der Masken- und Hygienekonzepte sein sowie Fragen zu Test- und Impfnachweisen. So könne eine mögliche Sommerwelle mit den Maßnahmen bekämpft werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser gelten zudem „gewisse Basismaßnahmen“, so Lauterbach.

Lauterbach lässt Tür für „Maßnahmen“ und „gewisse Basismaßnahmen“ offen

„Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss bei den künftig noch geltenden Corona-Maßnahmen geeinigt. Das sagten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin.

Demnach ist unter anderem eine sogenannte Hotspot-Regelung vorgesehen. Diese solle regional bei hohen oder deutlich steigenden Fallzahlen gelten, so Lauterbach. Weitergehende Maßnahmen seien damit auch nach dem 20. März möglich. Die Länder könnten das jeweils über ihre Parlamente sofort entscheiden.

Zu den weitergehenden Maßnahmen zählen dem Gesundheitsminister zufolge beispielsweise allgemeine Masken- und Hygienekonzepte sowie Test- oder Impfnachweise. Die Länder hätten also das Instrumentarium, um sofort auf neue Ausbrüche reagieren könnten, sagte Lauterbach. Eine mögliche Sommerwelle könne man mit den Maßnahmen bekämpfen. Zusätzlich zu der Hotspot-Regelung soll es auch in einigen Bereichen Ausnahmen geben.

Das treffe unter anderem dort zu, wo vulnerable Gruppen zu finden seien wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Dort würden weiterhin „gewisse Basismaßnahmen“ gelten, so der Gesundheitsminister. Es könne auch in Schulen weiter getestet werden. Im ÖPNV gelte zudem weiter die Maskenpflicht.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur