Teure Verteidigung: Verkehrsminister Andreas Scheuer mit großer Rechnung

Die Verteidigung von Andreas Scheuer im sogenannten Maut-Skandal ist offenbar teurer gewesen als bekannt. Der CSU-Minister war vor etwa drei Jahren dafür zur Rede gestellt worden, dass die Maut als System nicht installiert werden durfte, beteiligte Privatunternehmen aber auf Zahlung einer Millionen-Rechnung bestanden. Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ wiederum ist die Rechnung für die Verteidiger hoch gewesen.

Politik-Theater: Aktenberge auf den Gängen

Scheuer hatte damals höchst selbst zahlreiche Aktenordner durch die Gänge manövriert und sich dabei ablichten lassen. Er bezeichnete sich dem Bericht nach als maximal transparent, dies sei sein Politikstil.

Die Hilfe dabei aber kostet nach einer Antwort des Ministeriums auf eine „Berichtsbitte“ des Abgeordneten der Grünen, Sven-Christian Kindler, offenbar fast 5,8 Millionen Euro (Zeitraum: 2017 bis 2020). Das Geld sei eingesetzt worden, um 19 Verfahren „nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz zu beantworten“.

2017 hätten die Kosten bei gut 537.000 Euro gelegen, 2018 bei 825.000 Euro. 2019 seien es mehr als 1,9 Millionen Euro gewesen und 2020 dann 2,46 Millionen Euro.

Der Tagesspiegel zitiert zudem selbst aus weiteren Dokumenten, die dem Blatt vorliegen würden. In den Jahren 2019 sowie 2020 sei es in sieben von neun IFG-Anfragen, „die Rechtsanwälte beantworten mussten, um das Prestigeprojekt des Ministers“ gegangen. Der Grüne Kindler schließt daraus, der Verkehrsminister habe von Beginn an die Aufklärung des „Maut-Desasters behindert“.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern oder auch Journalisten zum Thema der PKW-Maut seien jeweils mit großen Steinen gekontert worden. Daraufhin seien die Berater konsultiert worden. Einen weiteren Fall meldet demnach die Transparency Deutschland bezogen auf die Dieselabschaltvorrichtungen. „Dass das Bundesverkehrsministerium mehr als 300.000 Euro in die Hand genommen hat, um eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, unser Informationsanliegen abzublocken, ist ein Zeugnis demokratiefeindlicher Intransparenz und ein unverantwortlicher Umgang mit Steuergeldern ebenso wie mit den gerichtlichen Personalressourcen“.