Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) sorgt mit einem neuen Vorstoß für heftige Diskussionen. Sie will den umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, der bereits öffentliche Amtsträger vor Beleidigungen schützt, künftig auch auf Journalisten ausweiten. Was offiziell dem Schutz der Presse dienen soll, wirft gravierende Fragen über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland auf.
Der Paragraf rückte zuletzt in den Fokus, als ein ehemaliger Bundeswehrsoldat auf der Plattform X ein Meme über Wirtschaftsminister Robert Habeck teilte. Das Bild bezeichnete den Minister ironisch als „Schwachkopf“ – diese Bezeichnung löste allerdings eine Kette staatlicher Maßnahmen aus. Meldestellen und Ermittlungsbehörden wurden aktiv, das Bundeskriminalamt schaltete sich ein, und schließlich kam es zu einer Hausdurchsuchung. Der Fall sorgte international für Kopfschütteln, selbst der amerikanische Vizepräsident J.D. Vance kommentierte, dass eine Beleidigung kein Verbrechen sei.
Kritiker sprechen von Doppelmoral
Besonders brisant sei nach Meinung von Kritiker eine offensichtliche Doppelmoral: Während Politiker sich auf Paragraf 188 berufen, wenn sie sich beleidigt fühlen, trifft derselbe Paragraf nun auch Journalisten – also jene, die eigentlich Kritik üben und Macht kontrollieren sollen. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Chefredakteurs David Bendels, der wegen eines aus Sicht der Kritiker satirischen Posts über Nancy Faeser zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde.
Mit der geplanten Ausweitung droht eine weitere Einschränkung der freien Rede, heißt es. Kritiker sehen darin den Versuch, Kritik an Politik und Medien zu kriminalisieren. Statt offener Debatten entstünde ein Klima der Einschüchterung, in dem Bürger und Journalisten zunehmend Selbstzensur üben.