Schwerer Vorwurf: Inlandsgeheimdienst soll „denunzieren“ dürfen – gegen Bürger

Medienberichte geben derzeit an, dass das Innenministerium ein Gesetz vorbereiten möchte (es wird von „erlassen“ gesprochen, wobei ein Ministerium keine Gesetze erlassen kann – dies wird von der Regierung bzw. dem Bundestag oder Bundesrat am Ende entschieden), wonach der Inlandsgeheimdienst Bürger am Ende quasi „denunzieren“ dürfe.

Cicero: Dies droht „selbst die Demokratie zu gefährden“

Worum geht es? Der Verfassungsschutz soll „beliebige Bürger und Institutionen vor Menschen warnen, die er beobachtet. Dazu braucht es nur die Einschätzung, die keines Beweises bedarf, dass von diesen eine Gefahr auskennen könnte.“

Dazu schreibt dann etwa Cicero wertend: „Immer mehr entwickelt sich der Verfassungsschutz mit Hilfe der Politik zu einer Behörde, die selbst die Demokratie zu gefährden droht“.

Zur aktuellen Rechtslage: Wenn der Verfassungsschutz Bürger oder Institutionen beobachtet, darf die Behörde bis dato die Polizei informieren, sobald etwa Kriminalität oder besondere Gefahren zu identifizieren sind. Wenn es eine „besondere Einzelfallgenehmigung des Innenministeriums“ gibt, darf der Verfassungsschutz auch andere informieren. Diese Art der Information oder Warnung muss dem Betreffenden oder der betroffenen Institution nicht gemeldet werden.

Nun dürfe der Verfassungsschutz, wenn der Bericht bzw. die Berichte über die geplante Gesetzesänderung stimmt, auch Bürger bei Bürgern melden. Dies wäre insofern eine erhebliche Ausweitung dieser Art von Informationen, die ganz sicher Kreise ziehen kann. Der Verfassungsschutz, so sollen Bild und Cicero oder auch die Süddeutsche Zeitung schreiben, könne dann „beliebige Bürger und Institutionen vor Menschen warnen, die er beobachtet“.

Wie beschrieben: Das ist kein Gesetz und wird auch so nicht „erlassen“, dies sollte bei solchen Informationen durchaus beachtet werden.