Erstaunlich: Gegen die öffentliche Wahrnehmung drängen Ministerpräsidenten auf Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Wer gedacht hätte, die Stimmung in der Corona-Krise sei nun besser geworden oder Lockerungen stünden unmittelbar bevor, wird sich möglicherweise irren. Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz kann nach einem Bericht eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bringen. Die rechtliche Verlängerung verhindert ein automatisches Auslaufen, heißt es. Daher steige nun der Druck. Betroffen wären vom Auslaufen sowohl solche Maßnahmen wie die Maskenpflicht als auch Abstandsregeln.

Corona-Maßnahmen vor der Verlängerung? Ministerpräsidenten machen Druck

„Vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch wächst der Druck aus den Ländern, die Mitte März auslaufenden Corona-Schutzmaßnahmen zu verlängern. „Wenn der Bundestag nicht handelt, werden bereits in wenigen Wochen alle Maßnahmen zum Schutz auslaufen“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) dem „Spiegel“.

Die in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes geregelten Maßnahmen, zu denen auch einfache Vorgaben wie Maskenpflicht oder Abstandsregeln gehören, enden am 19. März. „Corona werden wir perspektivisch nur kontrollieren können, wenn weltweit bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienekonzepte weiter möglich sind – solange sie eben leider notwendig sind“, so Wüst.   Die Bundesregierung „sollte daher bereit sein, die eigene Fehleinschätzung aus dem Beginn ihrer Arbeit zu korrigieren“, sagte der CDU-Politiker mit Blick auf Überlegungen der Ampelkoalition aus dem vergangenen Herbst, als man bereits einen sogenannten „Freedom Day“ ins Auge gefasst hatte. „Corona wird nicht plötzlich verschwinden, weil es politisch gewünscht ist“, so Wüst.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) spricht sich in einem Brief an Kanzler Scholz, über den der „Spiegel“ berichtet, für eine Verlängerung bestimmter Maßnahmen aus. Ramelow verlangt, dass „die künftig in den Ländern wirksamen Pandemiemaßnahmen durch bundesrechtliche Regelungen widerspruchsfrei abzusichern sind“.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur