Lauterbach verteidigt die Ausnahmen zur geplanten allgemeinen Maskenpflicht

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Karl Lauterbach hat sich zum Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz geäußert. Die Ausnahmen zum Tragen der Maske nach „frischer“ Impfung seien deshalb richtig, weil „Testergebnisse zu angepassten Impfstoffen (…) darauf hin(weisen), dass sie auch gut vor Ansteckung schützten“, so der Gesundheitsminister. Die Kontrolle des Impfzertifikats sei durch eine farbliche Kennzeichnung einfach. Damit bestätigt der Gesundheitsminister, was zahlreiche Kritiker ihm vorgeworfen haben.

Lauterbach spricht von „gutem Schutz vor Ansteckung“ bei angepassten Impfstoffen

„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Ausnahmen bei der geplanten Maskenpflicht in Innenräumen im neuen Infektionsschutzgesetz verteidigt. Testergebnisse zu angepassten Impfstoffen wiesen darauf hin, dass sie auch gut vor Ansteckung schützten, sagte er dem „Heute-Journal“ im ZDF. Die Impfstoffe sollen ab Herbst auf den Markt kommen.

Aus diesem Grund könnten Frischgeimpfte für drei Monate von der Maskenpflicht in Innenräumen befreit werden, so der Gesundheitsminister. Kontrolliert werden könne das mit einer farblichen Kennzeichnung des Impfzertifikats in der Corona-Warnapp, „zum Beispiel grün statt blau wie normalerweise“. Die Kontrolle des Zertifikats sei durch solch eine Kennzeichnung einfach, so Lauterbach. Nachgefragt, ob sich alle jetzt eine vierte Impfung holen sollten, sagte Lauterbach, dass sich vor allem Risikopatienten und Menschen mit vielen Kontakte impfen lassen und nicht auf die neuen Impfstoffe warten sollten – immer in Absprache mit ihrem Hausarzt.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur