Justizminister Buschmann (FDP): Lauterbach betreibt „Panikmache“

Marco Buschmann, Justizminister der FDP, wirft Karl Lauterbach vor, dieser verbreite „Horrorszenarien“ in Bezug auf die „Wiederbelegung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Buschmann gegen Lauterbach – „Horrorszenario“

„Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirft seinem Kabinettskollegen Karl Lauterbach (SPD) „Panikmache“ in der Corona-Politik vor. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“(Montagsausgabe).

Der Gesundheitsminister hatte kürzlich für den Fall neuer Virusvarianten eine Wiederbelebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ins Spiel gebracht, was einen Lockdown möglich machen würde. Buschmann sagte dazu der Zeitung: „Von Panikmache halte ich gar nichts. Für solche Virusvarianten gibt es derzeit nirgendwo Anzeichen.“ Konkret geht es um Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, der Maßnahmen wie einen Lockdown, Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen ermöglicht.

Dieser Paragraf sei „totes Recht“. Zur Reaktivierung müsste der Bundestag dem zustimmen, sagte Buschmann „Dafür gibt es keine Mehrheit in der Koalition. Denn die Freien Demokraten haben gesagt, es müsste sich schon regelrecht die Hölle unter uns auftun, ehe wir dem zustimmen.“ Die Menschen seien ohnehin durch die ganzen Krisen sehr nervös.

„Da muss man sie nicht auch noch durch solche Horrorszenarien verrückt machen.“ In dem Gesetzentwurf ist eine Maskenpflicht im Fernverkehr und eine Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen vorgesehen. Darüber hinaus können die Länder weitergehende Maßnahmen beschließen, der private Bereich ist allerdings ausgenommen. Buschmann wies in diesem Zusammenhang den Vorwurf zurück, dadurch entstehe im Land wieder ein Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen.

„Das Wort Flickenteppich ist eine polemische Zuspitzung und verkennt den föderalen Staatsaufbau unseres Landes“, sagte er. Es sei sogar „Kern des Konzepts“, dass die Länder ein Gestaltungsspielraum in einem moderaten Rahmen bekämen. Die Länder könnten unter gewissen Voraussetzungen Maßnahmen verhängen, sie müssten aber nicht. „Ganz einfach, weil sich das Infektionsgeschehen nicht deutschlandweit zur gleichen Zeit gleich entwickelt, sondern oftmals regional stark voneinander abweicht.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur