Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen kritisiert Klima-Vorschriften

Die sogenannten Klima-Vorschriften der Regierung und der EU stoßen auf Widerstand. So hat sich nun der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) dazu geäußert. Die Vorschriften von Regierung und EU seien scharf zu kritisieren.

Unternehmen ist die „Luft zum Atmen“ genommen!

„Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat die geplanten Vorschriften von Bundesregierung und Europäischer Union zum klimafreundlichen Bauen scharf kritisiert. „Die Vorschriften für die Klimaneutralität im Gebäudesektor nehmen unseren Unternehmen die Luft zum Atmen“, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko der „Welt“ (Mittwochausgabe).

„Vor allem die Pflichten aus dem Heizungsgesetz und der Gebäuderichtlinie der EU werden langsam, aber sicher das Eigenkapital der Unternehmen aufzehren.“ Das habe schwerwiegende Konsequenzen für ein Hauptanliegen der Regierung – den Neubau von Wohnungen. „Jeder Euro, der in die Erfüllung von Auflagen investiert werden muss, kann nicht in die Schaffung neuen Wohnraums fließen“, so Gedaschko weiter. „Ohne Eigenkapital geht am Ende nichts mehr – es gibt keine Kredite, keine Projekte und damit auch keine neuen Wohnungen mehr.“

Statt der ursprünglich von der Ampelregierung angekündigten 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr werden dieses Jahr vermutlich deutlich unter 250.000 Einheiten fertig, für 2024 prognostizieren Institute möglicherweise sogar einen Rückfall unter die Marke von 200.000. Gedaschko fordert zur kurzfristigen Entlastung der Unternehmen der Wohnungswirtschaft Nachbesserungen bei der in einem Entschließungsantrag festgelegten Förderung der Maßnahmen aus dem Gebäude-Energie-Gesetz. „Die geplante Unterstützung benachteiligt Mehrfamilienhäuser massiv. Dort sind beispielsweise ab der siebten Wohneinheit die förderfähigen Investitionskosten auf 3.000 Euro begrenzt.“ Das sei „wirtschaftlich nicht darstellbar“, so der Verbandspräsident.

Dieser Betrag müsse auf 10.000 Euro angehoben werden. Auch müsse aufgrund der notwendigen begleitenden Baumaßnahmen beim Einbau einer Wärmepumpe die Förderung weiter für die heizungstechnische Anlage (etwa auch für neue Heizkörper und Leitungen) statt allein für die Heizung selbst gelten.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur