DANKE an Jens Spahn: Bundesrechnungshof rügt Ex-Gesundheitsminister wegen Mehrausgaben zur Gesetzlichen

Jens Spahn ist derzeit aus den Schlagzeilen verschwunden. Der frühere Gesundheitsminister des Landes jedoch ist einem Bericht nach nun in den Fokus des Bundesrechnungshofs geraten. Er habe „bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationegerechtigkeit geachtet – der Vorwurf wiegt schwer.

Spahn: Auf Generationengerechtigkeit nicht geachtet

„Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Bundestags-Haushaltsausschuss vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Dokument.

Mit anderen Worten: Spahn habe allzu leichtfertig und ohne Rücksicht auf jüngere Generationen milliardenschwere Mehrausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgelöst, schreibt der BRH. Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den Jahren 2018 und 2019. Im Versichertenentlastungsgesetz von 2018 ging es vor allem um eine Abschmelzung der Reserven der GKV. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 wiederum sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden. Die beiden Gesetze haben jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstehen den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von rund zwei Milliarden Euro.

Insgesamt hätten beide Gesetze negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro im Jahr, so der BRH. „Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt“, resümieren die Prüfer.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur