NetzDG mit „vollem Erfolg“: Laut BKA jährlich 150.000 Strafverfahren

Einst setzte Heiko Maas das „NetzDG“ durch. Es sollte dazu dienen, Hass und Hetze im Netz zu verhindern, hieß es. Nun sollen einem Bericht nach jährlich 150.000 Verfahren daraus erwachsen, heißt es.

Strafbare Inhalte – offenbar sehr viele

Gut 250.000 Meldungen seien zu erwarten, heißt es einem Agenturbericht nach sogar. „Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr. „Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden“, sagte ein BKA-Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)“ mit rund 200 Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, „um eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen“, so der Sprecher. Die Prozesse würden derzeit innerhalb des BKA, aber auch mit den Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz entwickelt und gemeinsam getestet, um für die Zeit ab dem Stichtag bestmöglich vorbereitet zu sein. Zwar geht das BKA derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden – beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. – unabhängig davon würden jedoch weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen, sagte der Sprecher. Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen.

Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur