Ampel-Regierung möchte Infektionsschutzgesetz nachschärfen

Ab dem 20. März werden die aktuellen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus auslaufen. Die Ampel-Regierung möchte nun offenbar nachbessern und -schärfen. Demnach wird die Maskenpflicht offenbar in allen medizinischen Einrichtungen ebenfalls angewandt oder anwendbar sein. Umstritten ist die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz erlauben soll, dass auch im Einzelhandel eine Maskenpflicht vorgeschrieben werden kann. Offenbar möchte die FDP dies verhindern. Damit wäre diese Maßnahme auch in den Bundesländern nicht mehr einsetzbar, nachdem die Übergangsfrist bis zum 2. April abgelaufen ist.

Die Länder Brandenburg und Bayern sowie andere Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie die Übergangsfrist zur Fortsetzung der Maßnahmen wie 2G und 3G anwenden werden. Nach der Übergangsfrist dürfte es bei der konkreten Anwendung der Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern ggf. erneut rechtliche Auseinandersetzungen geben.

Infektionsschutzgesetz durch die Ampel noch einmal nachgebessert

„Die Ampel-Koalition bessert beim Infektionsschutzgesetz noch einmal nach. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Auf Druck von SPD und Grünen soll sich die Koalition demnach bei den Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz darauf geeinigt haben, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Schutzmaßnahmen am 19. März die Maskenpflicht künftig in mehr Bereichen als bisher geplant gelten kann. So soll die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur in Kliniken, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr möglich sein, sondern auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.

Die FDP wehrt sich allerdings weiter dagegen, dass auch im Einzelhandel weiterhin eine Maskenpflicht verordnet werden kann. Auch in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur