Nachhilfe für Lauterbach: Ampel-Fraktionen wollen Cannabis-Gesetzentwurf stark überarbeiten

Das sogenannte Cannabis-Gesetz von Lauterbach soll stark überarbeitet werden, so heißt es aus den Fraktionen der Ampel-Regierung im Bundestag.

Cannabis-Gesetz: Das war so nichts

„Der im Bundeskabinett beschlossene Cannabis-Gesetzentwurf könnte im parlamentarischen Verfahren deutlich ausgeweitet werden. Man habe „nichts gewonnen“, wenn erwachsene Konsumenten „am Ende doch wieder auf den Schwarzmarkt gehen“, sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther der „Welt“ (Mittwochausgabe).

„Wer den Gesundheitsschutz stärken will, darf die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.“ Kappert-Gonther will die Anbauvereinigungen zu sogenannten „Cannabis Social Clubs“ machen und dort auch die Abgabe von sogenannten Edibles wie Haschkeksen erlauben. „Da Cannabis-Clubs auch eine soziale Funktion haben und der Konsum alleine risikoreicher ist, setzen wir uns dafür ein, den gemeinschaftlichen Konsum in Räumlichkeiten der Clubs zu gestatten“, sagte sie. „Der Grundgedanke der Legalisierung ist, die Gefahren des Cannabiskonsums zu reduzieren.

Darum setze ich mich als Ärztin dafür ein, dass in den Cannabis Clubs auch Cannabisprodukte verkauft werden dürfen, die nicht geraucht werden. Cannabis in der Form von Edibles und Beverages, das gegessen oder in einem Getränk konsumiert werden kann, reduziert das Schädigungspotenzial für die Lunge.“ Bislang ist für die Clubs lediglich eine Abgabe vor Ort vorgesehen. „Für die Versorgung im ländlichen Raum und von mobilitätseingeschränkten Menschen ist der Versand von Cannabis weiter ein wichtiges Thema“, so Kappert-Gonther. Carmen Wegge, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion zur Cannabis-Legalisierung, will den Gesetzentwurf ebenfalls deutlich verändern. Im parlamentarischen Verfahren seien die „Cannabis Social Clubs“ der SPD besonders wichtig, sagte sie der „Welt“. „Dabei stehen für uns der Bürokratieabbau und der gemeinsame Konsum im Fokus.“ Als Innenpolitikerin befürworte sie eine Besitzobergrenze im öffentlichen Raum. Eine Strafandrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis ab 25,01 Gramm beurteile sie jedoch als „schwierig“. „Es als Ordnungswidrigkeit zu bewerten wäre etwas, worüber wir daher nachdenken könnten.“ Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, wird hier noch deutlicher. Eine moderne Cannabis-Politik dürfe nicht darauf abzielen, dass Cannabis-Konsumenten „wie Schwerverbrecher behandelt werden“, sagte sie.

„Mit der Androhung von völlig überzogenen Strafen bei bereits kleinsten Verstößen schießt Lauterbach vollkommen am Ziel vorbei.“ Lütke kündigte an: „Wir werden das Gesetz grundlegend überarbeiten und weitreichende Änderungen vornehmen.“ Eine Besitzobergrenze lehne die FDP-Bundestagsfraktion beispielsweise entschieden ab. „Schließlich kontrolliert auch niemand, wie viele Flaschen Wein jemand im Keller lagert.“

Auch Lütke spricht sich gegen das bislang vorgesehene Abgabeverbot von Cannabis-Edibles wie Haschkeksen aus. Wenn Konsumenten Edibles und Extrakte nicht auf legale Weise in Cannabis-Clubs beziehen könnten, werde sich der Dealer um die Ecke genau darauf spezialisieren, befürchtet Lütke. Die Anbauvereinigungen müssten deshalb „eine breite Produktpalette für Mitglieder“ zur Verfügung stellen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Marihuana (Archiv), über dts Nachrichtenagentur