Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen explodiert

Während die Zahl der Unternehmenspleiten im 1. Halbjahr 2021 mit einem Minus von 17,7 Prozent deutlich rückläufig war, explodierte die Zahl der Verbraucherinsolvenzen förmlich. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, erhöhte sich ihre Zahl gegenüber Vorjahr um schwindelerregende 51,1 Prozent.

Den insgesamt 7.408 Anträge auf eine Insolvenz im Unternehmenssektor standen 55.816 Anträge von sonstigen Schuldnern gegenüber. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 entspricht dies einem Anstieg von 44,3 Prozent. Allein 9.304 dieser Anträge wurden im Juni 2021 gestellt, was gegenüber dem Juni 2020 einem Anstieg von 30,6 Prozent entspricht.

Die größte Gruppe innerhalb der sonstigen Schuldner stellen die privaten Verbraucher mit 42.304 Insolvenzanträgen dar. Der starke Anstieg gegenüber dem Vorjahr hielt auch im Juni an, als 7.021 Personen einen Antrag auf Privatinsolvenz stellten, was gegenüber dem Juni 2020 einem Anstieg von 33,0 Prozent entspricht.

Das neue Insolvenzrecht wirkt noch nach

Der deutliche Rückgang bei den beantragten Unternehmensinsolvenzen ist nach Ansicht der Statistiker zu einem großen Teil auf die staatlichen Konjunkturhilfen und das erst ab Anfang Mai 2021 wieder vollumfänglich wieder geltende Insolvenzrecht zurückzuführen. Ebenso wie dieser Rückgang, ist auch der starke Anstieg der privaten Verbraucherinsolvenzen maßgeblich durch eine Änderung der Gesetzeslage bedingt.

Seit dem 1. Oktober 2020 gelten durch das Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren neue Regelungen für die Verbraucherinsolvenzen. Sie verkürzen die Laufzeiten der Verfahren von sechs auf drei Jahre und ermöglichen den Betroffenen daher einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an die Insolvenz. Viele Privathaushalte haben diese Neuregelung bewusst abgewartet und stellten erst in diesem Jahr einen Insolvenzantrag, um von ihr zu profitieren.

Die zweitgrößte Teilgruppe innerhalb der sonstigen Schuldner, die Insolenz anmelden mussten, stellen die ehemals selbstständig Tätigen dar. Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2020 um 30,3 Prozent auf insgesamt 11.370 Personen. Im Juni war dabei mit einer Konkurszahl von 1.952 Personen ein besonders starker Anstieg von 34,8 Prozent zu verzeichnen.