Die soziale Not wächst: Zahl der Wohngeldempfänger steigt um 22,6 Prozent

Einkommensverluste während der Corona-Pandemie und eine zum 1. Januar 2020 veränderte Rechtsgrundlage haben im vergangenen Jahr dazu geführt, dass die Zahl der Wohngeldempfänger in Deutschland bis zum Ende des Jahres 2020 auf 618.200 Haushalte angestiegen ist. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Die zum 1. Januar 2020 eingeführte Reform des Wohngelds führte dazu, dass mehr Haushalte als in der Vergangenheit berechtigt sind, Wohngeld zu beziehen. Gleichzeitig wurden die wirtschaftlichen Nöte vieler Haushalte durch die Corona-Pandemie verschärft. Beides führte dazu, dass die Zahl der Wohngeldempfänger zwischen Ende Dezember 2019 und Ende Dezember 2020 um 113.800 oder 22,6 Prozent auf nunmehr 618.2000 Haushalte anstieg.

Zum Jahresende 2019 hatten noch rund 504.400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der finanzielle Aufwand für den Staat erhöhte sich damit im Jahresvergleich um 38 Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro. Zum Ende des Jahres 2020 bezogen damit 1,5 Prozent aller deutschen Haushalte Wohngeld.

Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am stärksten betroffen

Die durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) zum 1. Januar 2020 vorgenommene Reform hat den Anspruch auf Wohngeld nicht nur auf höhere Einkommensbereiche ausgedehnt, sondern auch regional gestaffelt die jeweiligen Miethöchstbeträge angehoben. Beides führte dazu, dass die Höhe der gezahlten Leistungen wie auch die Zahl der Leistungsempfänger anstieg.

Im Durchschnitt hatte jeder Haushalt mit Wohngeld einen monatlichen Anspruch von 177 Euro. Für den Bund und die Länder erhöhten sich die für Wohngeld aufzubringenden Leistungen um 357,6 Millionen Euro bzw. 38 Prozent auf nunmehr rund 1,311 Milliarden Euro. Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben für Wohngeld noch 953,6 Millionen Euro betragen.

Das Bundesland mit der höchsten Zahl an Wohngeldempfängern bezogen auf die Zahl der Haushalte ist derzeit Mecklenburg-Vorpommern mit 2,7 Prozent. Am geringsten ist die Zahl der Wohngeldempfänger in Bayern mit einem Anteil von 0,9 Prozent. Für ganz Deutschland liegt der Anteil bei 1,5 Prozent.