US-Richter erkennt kein schädliches Marketing durch Opioid-Hersteller

In den USA läuft die juristische Aufarbeitung des Opioid-Missbrauchs. Seit 2001 sind durch die massive Verschreibung der abhängig machenden Schmerzmittel fast eine halbe Million Amerikaner gestorben. Nicht nur die Betroffenen verlangen von den Herstellern nun eine Entschädigung. Auch Städte und Kreise, die unter den Spätfolgen der Krise zu leiden haben, strengen Gerichtsprozesse an.

Einer von ihnen wurde vor einem kalifornischen Gericht verhandelt. Geklagt hatten die Kreise Los Angeles, Santa Clara und Orange sowie die Stadt Oakland. Sie hatte in ihrer Klageschrift behauptet, dass die Pharmaunternehmen Patienten und Ärzte in die Irre geführt hätten. Während die Vorteile der Einnahme der Opioid-Präparate überbewertet worden seien, hätten die Firmen hätten die Risiken wie Abhängigkeiten, Überdosierungen, Todesfällen und andere gesundheitliche Komplikationen bewusst heruntergespielt.

Verklagt wurden wurden zahlreiche Pharmaunternehmen darunter Johnson & Johnson, Endo International, Teva Pharmaceutical Industries und Allergan, das inzwischen von Abbvie übernommen worden ist. Sie hatten ihre Aktivitäten damit verteidigt, dass die Opioid-Medikamente für viele Patienten mit chronischen Schmerzen eine angemessene medizinische Behandlung darstellen würden. Außerdem seien ihre Marketingaktivitäten mit Warnhinweise versehen gewesen, welche die zuständigen Behörden zuvor genehmigt hätten.

Das Gericht kann kein irreführendes Marketing erkennen

Der Argumentation der Kläger mochte sich Richter Peter Wilson nicht anschließen. Er erklärte in seiner über 40-seitigen Urteilsbegründung, die Behörden hätten nicht schlüssig bewiesen, dass die Arzneimittelhersteller ein irreführendes Marketing betrieben hätten, mit dem sie die Verschreibung von Opioiden erhöht und so ihre Gewinne gesteigert hätten.

„Es gibt einfach keine Beweise dafür, dass der Anstieg der Verschreibungen nicht das Ergebnis einer medizinisch angemessenen Versorgung bedürftiger Patienten mit Schmerzmitteln war“, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus und erklärte, dass kein Hersteller verklagt werden könne, weil aus medizinisch angemessenen Verschreibungen für die Patienten nachteilige Folgen entstanden seien.

Die enttäuschten Kläger haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Sie wollen sicherstellen, dass die öffentliche Gesundheit von keinem Pharmahersteller durch rücksichtslose Unternehmenspraktiken, die nur dem eigenen Profit dienen, gefährdet werden können.