Unfassbar: NRW-Landesregierung schafft Lohnfortzahlung für Ungeimpfte ab – mit Folgen

Die Landesregierung von NRW, geführt vom Ministerpräsidenten Laschet, hat nun angekündigt, die Lohnfortzahlung zum 11. Oktober abzuschaffen, wie Medien von einer Pressekonferenz des Gesundheitsministers Karl-Joses Laufmann übereinstimmend beobachtet haben. Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind von dieser neuen Regelung demnach ausgenommen. Offenbar möchte die Landesregierung damit zum einen den Druck auf Ungeimpfte verstärkten. Zum anderen werden auf diese Weise auf Seiten der Unternehmen, die für Quarantäne-Aufenthalte „zahlen“ müssten, entlastet, so mutmaßlich die Hoffnung. Die könnte trügen.

Verschlimmbesserung in NRW?

Diejenigen, die nicht geimpft sind, sehen sich demnach vor enormen Kostenbelastungen. Zunächst sollen sie die Antigen-Schnelltests selbst zahlen, die sie vor freiwilligen Besuchen von Veranstaltungen oder Restaurants absolvieren. So weit ersichtlich, werden Unternehmen weiterhin Antigen-Schnelltests vorhalten, da sie derzeit nicht auf Testungen bestehen können (3G-Regelung), soweit es sich nicht um Ausnahmebereiche wie etwa Krankenhäuser handelt.

Wenn nun zusätzlich das Risiko besteht, dass sie dort sogar als infiziert erfasst werden und dann einen PCR-Test absolvieren, um anschließend ggf. in Quarantäne zu gehen, dann kann dies besonders teuer werden – bei einer Quarantäne über fünf Arbeitstage etwa entfielen auf diese Weise fünf volle Lohntage, wenn die gesetzliche Regelung überhaupt gerichtsfest ist. Kritiker merken dazu teils an, dass die Arbeitsverträge bis dato keine Kostenübernahme durch Arbeitnehmer vorsehen.

Vor dem Hintergrund der möglicherweise hohen Kosten wäre es jedenfalls nicht erstaunlich, wenn Arbeitnehmer sich den Tests wo möglich entziehen würden, jedenfalls einige. D. h., die Arbeitnehmer, die betroffen sein könnten, werden auf Cafe-Besuche, Kino-Besuche u.ä. verzichten, um nicht einen weitergehenden Lohnausfall zu riskieren.

Demzufolge kann das Risiko unbemerkter Infektionen sogar steigen. Eventuell ist dies diese rechtliche Vorgabe auch vor dem Hintergrund der möglichen Überlastung des Gesundheitssystems eine absolute Fehlentwicklung.