Schock für Freiheitsgegner: Hinweise auf Ansteckung trotz Corona-Impfung

Die Freiheitsgegner in Deutschland, die teils sogar den weitergehenden Entzug von Grundrechten fordern, solange sich Menschen nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen, müssten nun unter Schock stehen. Die Argumentation der Freiheitsgegner, die in der Impfstoff-Verabreichung die einzige Lösung zum Umgang mit dem Corona-Virus zu sehen scheinen, fußt auf der Idee, dass Geimpfte das Virus nicht weitertragen können.

Noch gibt es keine validen wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu. Die Vollmundigkeit der Versprechen fußt darauf, dass offenbar zahlreiche Impfstoffe in anderen Fällen dazu führten, dass es zu keiner Ansteckung mehr komme.

Nun meldete sich dazu Professor Watzl von der Deutschen Gesellschaft für Immunologie gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ zu Wort. Es gibt Zweifel.

Watzl: Tierversuche zeigen Ansteckung

Prof. Watzl führt aus, man müsse selbst dem Virus ausgesetzt sein, um überhaupt ansteckend sein zu können. Das Virus müsse sich dann in den Zellen der Atemwege vermehren und dann wieder freisetzen. Entscheidend ist dabei offenbar die Frage, inwieweit sich das Virus noch vermehren kann, wenn ein Mensch geimpft ist.

Dies sei wahrscheinlich eine geringere Menge als ohne Impfung. Das Risiko, andere noch anstecken zu können, sei dennoch vorhanden. Für den Impfstoff von AstraZeneca hätten Tierversuche gezeigt, dass absichtlich infizierte Affen, die geimpft worden seien, nicht erkrankten – und dennoch das Virus nach mehreren Tagen noch im Rachen gehabt hätten.

Die Tiere wären, so die Schlussfolgerung, wahrscheinlich trotz der Impfung für Dritte ansteckend. Wie sich die Impfwirkung bei den mRNA-Impfstoffen von BioNTech / Pfizer oder Moderna auf die Infektiösität darstelle, wüssten wir noch nicht. Die aktuellen Studien geben Erkenntnisse dazu noch nicht her.

Watzl führte aus, er sei ein Gegner der Impfpflicht. Dann ginge es nicht mehr um die Sicherheit sowie die Wirkweise / Effektivität des Impfstoffs, sondern um Persönlichkeitsrechte.