Pestizid per Notfallzulassung – jetzt verbreitet es sich unkontrolliert

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit gibt es in der Landwirtschaft ein neues Problem, wie die taz berichtet. Die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte ein „für Bienen hochgiftiges Pestizid ausnahmsweise erlaubt“. Dieses allerdings soll sich nun „unkontrolliert in der Umwelt“ verbreiten.

Imker und Naturschützer weisen Wirkstoff nach

So hätten Imker und Naturschützer in Bayern nun „große Mengen des Wirkstoffs Thiamethoxam und seines Abbauproduktes“ Clothianidin in Proben aus Wasser und Schlamm vorgefunden. Diese Proben seien von den Feldern im Landkreis Neustadt entnommen worden. Dort waren „mit Thiamethoxam ummantelte Zuckerrübensamen ausgesät“ worden. Auch Proben von benachbarten Feldern brachten ähnliche Ergebnisse hervor.

Die Produkte werden den Pestiziden der Neonikotinoide zugeordnet. Die Berichte aus den Labors, so die taz, lägen der Redaktion vor.

Hintergrund des Berichtes ist der Umstand, dass die EU 2018 insgesamt sogar verboten hatte, Thiamethoxam sowie Clothianidin auf freiem Gelände auszubringen. Diese Pestizide würden Bienen beeinträchtigen. Dabei würden die Insekten gelähmt, getötet oder jedenfalls in der Orientierungsfähigkeit beeinträchtigt.

Julia Klöckner ihrerseits hat über das Bundesamt für Verbraucherschuitz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dem Bericht nach „mehrere Notfallzulassungen“ des Produktes „Cruisier 600 FS“ erteilt. Diese Zulassungen sind nach EU-Recht dann möglich, wenn sich eine erhebliche Gefahr nicht mehr auf anderem Wege eindämmen lässt. In Deutschland ging es dabei um eine Blattlaus, die dazu geführt hätte, dass die Rüben schlussendlich verkümmerten.

„Mit andern Pflanzenschutzverfahren oder zugelassenen Pflanzenschutzmitteln“ sei die Gefahr nicht ausreichend zu bekämpfen, so das Amt bei der Zulassung. Das Landwirtschaftsministerium verweist allerdings darauf, dass mehrere Bundesländer Notfallzulassungen beantragt hätten. Die Landwirtschaftsministerin habe verlangt, Bewirtschaftungsregeln „zum Schutz von Bienen und anderen Insekten zu erlassen.“