Dürfen sich ganze Bundesländer zum Hotspot erklären? Justizminister dagegen

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Spätestens nach einer Übergangsfrist zum 2. April wird in Deutschland die sogenannte Hotspot-Regelung greifen. Es gibt offenbar Pläne von Landesregierungen, so aktuell in Mecklenburg-Vorpommern, offenbar aber auch in Thüringen, ein ganzes Bundesland zum Hotspot zu erklären. Per Twitter lobte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Thüringen dafür. Der Justizminister der Bundesregierung, Marco Buschmann, kritisierte einem Bericht nach jedoch die Pläne in Mecklenburg-Vorpommern, das Bundesland zum Hotspot zu erklären. Die Voraussetzungen dafür seien klar definiert. Es müsste sich eine „besonders gefährliche Virus-Variante ausbreiten“ oder aber vor Ort müsse das Gesundheitssystem in seiner Funktionsfähigkeit bedroht sein. Es sei nicht möglich, bei einer Bedrohung in an einem „Ende eines Bundeslandes“ an einem „anderen Ende einen Hotspot aus(zu)rufen“, so der Bericht. Die Landesregierung verweist bei ihrer eigenen Einstufung des Bundeslandes als Hotspot-Gebiet auf „steigende Infektionszahlen“. Hat die FDP sich bei der Abschaffung der Maßnahmen auf Bundesebene mit dem Instrument der Hotspot-Regelungen verkalkuliert?

Bundesjustizminister wehrt sich gegen Hotspot-Erklärung aus Mecklenburg-Vorpommern: verlängert das Land die Regeln bis zum 27. April?

„Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisiert die Pläne der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, das gesamte Bundesland zum Hotspots zu erklären. Buschmann sagte zu „Bild“ (Mittwochausgabe): „Der Hotspot hat klare Voraussetzungen.“

Entweder müsse sich eine besonders gefährliche Virus-Variante ausbreiten oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems „vor Ort konkret bedroht“ sein. „Wenn nur an einem Ende eines Bundeslandes eine solche Gefahr besteht, kann man nicht am anderen Ende einen Hotspot ausrufen.“ Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hingegen begründet die Einstufung als Hotspot-Gebiet vor allem mit den steigenden Infektionszahlen. Am Donnerstag soll der Landtag in Schwerin über die Verlängerung von Maskenpflicht und Zutrittsregeln bis 27. April entscheiden. Auch Hamburg prüft die Anwendung der Hotspot-Regel.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur