Die „grün-rote“ Ampel in Baden-Württemberg ermöglicht Kontaktbeschränkungen

Die Grün-Schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg wird einem Bericht des SWR nach im September wohl eine besondere Variante des Hamburger 2G-Modells etablieren. Der Inzidenzwert, der bis dato für die Einleitung oder Verschärfung von Maßnahmen maßgeblich gewesen ist, wird durch eine Corona-Ampel ersetzt. Diese solle von „grün auf gelb springen“, wenn die Zahl der Corona-Erkrankten auf den Intensivstationen des Bundeslandes auf mehr als 200 steigt. Das Umschalten dieser Ampel würde dazu führen, dass die geltenden Regeln für die Ungeimpften im Bundesland verschärft würden.

Erste Kontaktbeschränkungen

Der Amtschef des Sozialministeriums, Uwe Lahl, wird dahingehend zitiert, dass bei einer Belegung von 200 bis 250 Betten erwogen würde, „erste Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene zu erlassen“. Dann dürften sich etwa nur noch zwei Familien treffen.

Schon am Ende der laufenden Woche kann nach den Prognosen diese Grenze offenbar überschritten werden. Von den Kontaktbeschränkungen wären demnach etwa 3 Millionen ungeimpfter Erwachsender in Baden-Württemberg betroffen sein.

Rot auf der Corona-Ampel wäre demgegenüber erreicht, wenn die Zahl der Intensivbetten, die mit Corona-Patienten belegt sind, 300 erreicht. Dann sollen 2G-Regeln in Restaurants oder auch für Konzerte angewandt werden. Das bedeutet: Dann würden die Veranstalter oder Unternehmer nur noch Gäste zulassen dürfen, die nachweislich vollständig geimpft sind oder als „genesen“ gelten. Selbst ein negativer PCR-Test würde dann nicht mehr dazu führen, Einlass erhalten zu können.

In Hamburg ist demgegenüber den Unternehmen und Veranstaltern selbst überlassen, ob sie 2G anwenden – die Regelungen gelten allerdings unabhängig von einer Corona-Ampel und auch ab sofort. Unternehmen, die sich dort auf 2G einlassen, werden u.a. bei der Sperrstunde „belohnt“ – dahingehend, dass diese dann nicht so früh wie bei Anwendung der 3G-Modelle greift.