Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Die große Enttäuschung für Club-Besucher und Co.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg wollte auf Basis des Impffortschritts im Lande die Corona-Regelungen ändern und etwa der Inzidenz nicht mehr den bisherigen Stellenwert einräumen. Nun zeigt sich, dass der Weg zur vielgepriesenen Normalität wohl noch lang ist. Die „Welt“ greift die Enttäuschung auf, die bei Besuchern von Clubs oder Diskotheken entstünde.

Mit Maske auf die Tanzfläche

Dabei schreibe der Maßnahmenkatalog des Landes in der ersten Fassung vor: Diskotheken oder Clus sowie andere Institutionen dieser Art würden öffnen dürfen. Die Gäste allerdings sind dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Dies gelte auch für die Tanzfläche.

Die Maske könne nur kurz angehoben werden, um Getränke zu sich zu nehmen. Dabei gelten auch in Baden-Württemberg aktuell die 3-G-Regeln. Demnach erhalten – diesen – Eintritt in die Innenräume nur diejenigen, die nachweislich „genesen“ seien, die eine vollständige Impfung hätten oder aber einen negativen PCR-Test zeigen könnten.

Die Pläne hat offenbar der Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha von den „Grünen“ zu verantworten. Der „Club Kolletiv“ aus Stuttgart wird von der „Welt“ dahingehend zitiert, dass das Land Baden-Württemberg ausweislich des „Kleingedruckten“ in der Corona-Verordnung wohl kein Verteidiger der Freiheit sei.

Die Folge, so Alexander Scholz vom „Perkins Park“: Die Clubs würden mangels Möglichkeit, so viel Kontrollpersonal zu beschäftigen, in größerer Anzahl erst ganz nicht öffnen. Dann feierten die Gäste privat. Privatveranstaltungen wiederum sind derzeit nicht mit Einschränkungen verbunden.

Die „Welt“ zitiert den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann darüber hinaus dahingehend, Ungeimpfte sollten mehr Aufwand betreiben müssen. Die Liste der Einrichtungen, bei denen ein Test von Ungeimpften verlangt würde, schließe fast jeden öffentlichen Raum ein – bis hin zur Minigolf-Anlage.

Bleibt abzuwarten, ob die wirtschaftlichen Folgen so ernüchternd sein werden wie für die Clubs und Diskotheken anlässlich der Maskenpflicht im Innenraum. Die Redaktion beschreibt: „In der Praxis hat das dazu geführt, dass jede Menge Sommerfeste, Vereinspartys, Weinfestchen oder Sportevents abgesagt wurden, die nun, zumindest theoretisch, doch veranstaltet werden dürften.“