Übergangsfrist für Sparfüchse

Anfang Oktober schreckte eine Meldung aus dem Bundesfinanzministerium die Käufer und Verkäufer von Silbermünzen gleichermaßen auf, denn das Ministerium hatte entschieden, dass die jahrelang geübte Praxis der Differenzbesteuerung von Silbermünzen aus dem Ausland unzulässig sei.

Quasi über Nacht leerten sich die Angebote in den verschiedenen Onlineshops und der Preis, den die Käufer für einen silbernen Maple Leaf, Krügerrand oder Philharmoniker zu bezahlen hatten, schnellte sprunghaft in die Höhe. Was an Ware noch vorhanden war, wurde umgehend nur noch zum vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verkauft.

Viele Edelmetallhändler fürchteten gleichzeitig auch, dass hohe Steuernachzahlungen für die vergangenen Jahre auf sie zukommen könnten. Diese Gefahr konnte als erste entschärft werden, denn das Bundesfinanzministerium ließ Ende Oktober erkennen, dass es sich mit den Bundesländern auf eine „Nichtbeanstandungsregelung“ verständigen wolle.

Bis zum 31. Dezember gilt noch einmal die alte Regelung

Unklar blieb allerdings lange Zeit, wie mit jenen Silbermünzen verfahren werden soll, die vor dem 30. November 2022 nach Deutschland eingeführt worden sind. Für sie gilt nun eine zeitlich begrenzte Sonderregelung. Bis zum 31. Dezember 2022 dürfen diese Münzen von den Händlern auch weiterhin differenzbesteuert verkauft werden.

Auf die Preise hat diese Regelung große Auswirkungen, denn bei den Händlern, die diesen Preisvorteil sofort an ihre Kunden weitergaben, reduzierte sich das Aufgeld der Münzen zum Silberpreis innerhalb einer Woche von 57 auf nur noch knapp 42 Prozent. Anleger, die gerne noch einige Silbermünzen erwerben möchten, sollten deshalb das kurze Zeitfenster bis zum Jahresende für sich nutzen.

Die Übergangsregelung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Aufgeld bei den klassischen 1-Kilogrammbarren derzeit immer noch am günstigsten ist. Es liegt mit durchschnittlich 33,47 Prozent zwar deutlich unter den 41,93 Prozent, die für die Silberanlagemünzen ermittelt wurden.

Allerdings ist das Aufgeld bedingt durch die staatliche Mehrwertsteuer immer noch deutlich höher als bei einem klassischen 100-Gramm-Goldbarren. Für ihn beträgt das Aufgeld lediglich 2,83 Prozent, während es bei einem Krügerrand auf 5,20 Prozent ansteigt.