Im Sumpf der Subventionen gehen unsere Staatsfinanzen zugrunde

An sich sollen staatliche Hilfen und Subventionen, diejenigen unterstützen, die unverschuldet in eine wirtschaftliche oder finanzielle Notsituation gekommen sind. Der eigentliche Gedanke zu helfen, wenn wirklich eine Notlage vorliegt, ist in den vergangenen Jahren jedoch über Gebühr strapaziert worden.

Nicht nur bei uns, sondern auch bei unseren direkten Nachbarn. In der Schweiz stiegen beispielsweise die staatlichen Subventionen in den letzten 50 Jahren von drei auf 57 Milliarden Franken an. Rechnet man die Inflation aus diesen Zahlen heraus, bleibt immer noch eine Versechsfachung.

Das dürfte auch dem wohlwollendsten Steuerzahler in der Alpenrepublik am Ende des Guten doch etwas zu viel sein. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlen nur bis in das Jahr 2020 zurückgehen und damit ein weiteres Jahr mit zahlreichen Corona-Hilfen nicht enthalten.

Wenig Transparenz und noch weniger Vernunft

Dass es in Österreich oder in Deutschland wesentlich anders ist, sollte besser nicht angenommen werden. Ein wesentlicher Grund für diesen Pessimismus ist, dass die meisten Subventionen, die von den Staaten gewährt werden, als Steuervergünstigungen oder Kreditgarantien daherkommen und damit für Außenstehende sehr intransparent bleiben.

Viele Subventionen bezuschussen auch Anschaffungen, die ohnehin getätigt worden wären. Ein wirklicher Mehrwert für den Staat ergibt sich somit nicht. Wohl aber für den einzelnen Begünstigten. Sie lassen die Allgemeinheit zwar nicht an ihren Gewinnen, wohl aber an ihren Finanzierungskosten teilhaben. Ob das sozial gerecht und politisch gewollt ist, darf in vielen Fällen bezweifelt werden.

Ein wesentlicher Grund für die Versechsfachung der Subvention in den letzten 50 Jahren ist, dass diese, einmal in die Welt gekommen, nicht mehr so schnell verschwinden. Es muss erst wieder ein neues Gesetz verabschiedet werden, das die alte Subventionsregelung kippt.

Helfen könnte es da schon, wenn alle Gesetze, in denen neue Subventionen festgelegt werden, mit einem natürlichen Ablaufdatum verbunden wären. Sobald dieses erreicht ist, fallen die staatlichen Leistungen ersatzlos fort, sofern kein neues Gesetz von den Parlamenten beschlossen wurde.