Krankenkassen klagen wegen Milliarden-Defizit durch Bürgergeld!

Gesundheitsminister Lauterbach Portrait

Ein ungewöhnlicher Schritt bringt Bewegung in die Debatte um die Finanzierung des Gesundheitssystems: Dutzende gesetzliche Krankenkassen haben Klagen eingereicht und stellen damit die bisherige Praxis infrage, nach der die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehenden teilweise aus Beitragsmitteln der Versicherten getragen wird. Im Zentrum steht eine juristische Grundsatzfrage: Muss der Bund die tatsächlichen Behandlungskosten vollständig aus Steuermitteln übernehmen oder dürfen Beitragsgelder zur Deckung herangezogen werden?

Neue Klage war erwartbar

Hintergrund ist eine deutliche Differenz zwischen den vom Bund gezahlten Pauschalen und den realen Ausgaben. Für jeden Bürgergeldbeziehenden fließt ein monatlicher Festbetrag in den Gesundheitsfonds. Nach Angaben der Kassen liegt dieser Betrag jedoch spürbar unter den durchschnittlichen Kosten pro versicherter Person. Die Lücke summiert sich nach Berechnungen der Kassen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr. Diese Differenz gleichen die Krankenkassen bislang aus ihren allgemeinen Einnahmen aus – also aus Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern.

Die Kassen argumentieren, dass es sich bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden um eine staatliche Fürsorgeleistung handele. Wenn der Staat das Existenzminimum garantiere, müsse er auch die damit verbundenen Gesundheitskosten vollständig steuerfinanziert tragen. Andernfalls würden Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für Aufgaben herangezogen, die nicht dem Versicherungsprinzip entsprächen. Ziel der Klagen ist letztlich eine höchstrichterliche Klärung.

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Zahlreiche Kassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben, wodurch sich die durchschnittliche Belastung für Versicherte weiter erhöht hat. Vertreter der Politik räumen ein, dass die Finanzierung der Grundsicherungsempfangenden nicht dauerhaft zu Lasten der Beitragsgemeinschaft gehen könne. Gleichzeitig stehen Reformvorschläge im Raum, die zusätzliche Einnahmequellen prüfen oder die Lasten anders verteilen sollen.

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren verdeutlicht der Konflikt ein strukturelles Problem: Die Abgrenzung zwischen beitragsfinanzierter Versicherung und steuerfinanzierter Sozialleistung gerät zunehmend unter Druck. Die Gerichte werden nun klären müssen, wie diese Grenze künftig zu ziehen ist.