Neues vom deutschen Amtsschimmel

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus im dritten oder vierten Stock und der einzige Freiraum vor dem Haus sind die asphaltierten Stellflächen vor den Garagen? Nun dann können Sie an dieser Stelle erleichtert aufatmen, denn die neuste Idee aus den Amtsstuben der Bundesregierung in Berlin geht in diesem Fall an Ihnen vorüber und betrifft Sie nicht.

Wesentlich besorgter dürften Sie allerdings sein, wenn Sie in einem Haus mit Garten leben und zusätzlich auch noch der Besitzer eines Rasenmähers sind. In diesem Fall dürften Sie dem kommenden Weihnachtsfest nicht allzu viel Freude abgewinnen, denn pünktlich zum Fest droht am dem 23. Dezember eine Versicherungspflicht für Rasenmäher.

Zum Glück gilt diese nicht für alle Rasenmäher, sondern zunächst nur für die sogenannten Aufsitzrasenmäher, also jenen kleinen Fahrzeugen, mit denen man leicht auch größere Flächen mähen kann. Sie müssen ab dem 23. Dezember 2023 gesondert versichert werden, wenn sie auch zu Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen genutzt werden und mit Geschwindigkeiten zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde unterwegs sind.

Der Mensch ist für die Regelung da, nicht die Regelung für den Menschen

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer sieht zwar keinen Bedarf für diese Neuregelung, weil bislang keine relevanten Schadensfälle mit den Fahrzeugen bekannt sind. Doch so viel Sachkenntnis und Versicherungserfahrung ficht einen echten deutschen Bürokraten nicht an.

Bislang können diese Fahrzeuge auch ohne einen speziellen Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Das möchte die Ampelkoalition ändern. Deshalb soll bis zum Ende des Jahres die neue Verordnung kommen. Versichert sein müssen dann Personenschäden bis mindestens 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis 1,5 Millionen Euro.

Für die meisten Besitzer eines Aufsitzrasenmähers bedeutet dies höhere Kosten, denn in der Regel müssen die Versicherungssummen für diese Fahrzeuge deutlich angehoben werden. Glücklich können sich nur jene Besitzer schätzen, deren Fahrzeuge allein auf privatem Grund eingesetzt werden, denn in diesen wenigen Fällen ist keine gesonderte Versicherung erforderlich.