Köln: Wöchentlich können Muezzins zum Gebet aufrufen

Köln zeigt sich dem rheinischen Ruf entsprechend wieder besonders tolerant. Muezzin dürfen nun wöchentlich zum Gebet aufrufen. Die Diskussion in den Medien wie auch in sozialen Medien hält allerdings an. Es gibt Stimmen, die behaupten, damit würde der politische Islam gefördert.

Freiheit und Vielfalt

Die Kölner Oberbürgermeisterin allerdings hält den Schritt als Zeichen für Freiheit und Vielfalt. Die NZZ verweist darauf, dass Minarette in der Schweiz verboten worden seien.

In der Schweiz gab es bereits im Jahr 2009 entsprechenden Widerstand. Eine Initiative behauptete, dass dort, wo ein Minarett stünde, der Muezzin nicht weit sei. Das religiöse wie politische Machtsymbol dürfe daher „gar nicht erst gebaut“ werden.

Bürgerliche und „linke“ Politiker hätten dort dem Bericht nach darin billige Polemik gesehen. Dies verletze die Religionsfreiheit. Zudem wäre die Forderung zumindest potenziell auch rassistisch und schließlich auch unverhältnismäßig. Angst und Hetze würden geschürt, hieß es.

Die Volksabstimmung allerdings mit 58 % angenommen worden. Die Schweizer Bundesverfassung schreibt im Artikel 72, 3: „Der Bau von Minaretten ist verboten“. Damals meinte die NZZ dem eigenen aktuellen Bericht nach, der Imageschaden für das Land werde gewaltig sein. Heute allerdings sei der Fall mit Blick auf die Entscheidung in Deutschland „gnädiger zu beurteilen“.

In Köln ist es für einen Testlauf innerhalb von zwei Jahren erlaubt, freitags zum Gebet aufzurufen. Allerdings wird der Aufruf auf fünf Minuten beschränkt und darf lediglich in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr stattfinden. Nachbar seien mit einem Flyer zuvor zu informieren. Die Oberbürgermeisterin sieht in der Möglichkeit ein „Zeichen des Respekts“ wie es heißt und verweist auf die Situation am Kölner Hauptbahnhof. Wer dort ankommt, wird ggf. vom Kirchengeläut des Doms begrüßt.