Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo: Mehr Beitragspflichten bei Sozialversicherung reichen nicht

Die Sozialversicherungskassen in Deutschland sind weitgehend leer. Die reine Erhöhung der Beiträge reicht laut Ifo-Institut jedoch nicht aus. Die Mehreinnahmen auf Zins-, Gewinn- und Mieteinnahmen, die zur Finanzierung herangezogen werden sollten, wären verschwindend gering.

Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze oder Aufnahme weiterer Personengruppen – was wird jetzt passieren?

„Das Ifo-Institut geht davon aus, dass eine Ausweitung der Beitragspflichten nicht ausreichen würde, um die Sozialversicherungssysteme in Deutschland langfristig zu finanzieren. Das Institut beruft sich dabei auf eigene, am Freitag veröffentlichte Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels.

„Aktuell wird eine Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten diskutiert, also auch auf Zins-, Gewinn- und Mieteinnahmen, die dadurch erzielbaren Mehreinnahmen wären jedoch verschwindend gering“, sagte Joachim Ragnitz von der Niederlassung des Ifo-Instituts in Dresden. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung würden die Mehreinnahmen laut Ifo lediglich 5,6 Milliarden Euro ausmachen, bei Gesamtausgaben in Höhe von 341 Milliarden Euro. Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung seien die erzielbaren Mehreinnahmen mit 5,3 Milliarden Euro angesichts der Gesamtausgaben von 275 Milliarden Euro zu vernachlässigen. Grund hierfür sei, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte typischerweise nur geringe zusätzliche Einnahmen aufwiesen, so die Forscher.

„Höhere Einnahmen ließen sich erzielen, wenn auch die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würde oder weitere Personengruppen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen würden, allerdings steigen dann zumindest in der Rentenversicherung mittelfristig auch die Zahlungsansprüche. Ein Beitrag zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Rentenversicherung ist das also nicht“, sagte Ragnitz. Marcel Thum, Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden, ergänzte: „Um die Sozialversicherungssysteme demografiefest zu machen, führt kein Weg an Anpassungen auf der Ausgabenseite vorbei. Dazu gehört in der Rentenversicherung auch eine längere Lebensarbeitszeit.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Senioren und Jugendliche (Archiv), über dts Nachrichtenagentur