„Demokratiefördergesetz“: Gutachten eines wissenschaftlichen Dienstes – Zweifel an Verfassungsmäßígkeit

Peinlich, welchen Weg das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ nehmen könnte, das Lisa Paus von den Grünen und Nancy Faeser von der SPD vorgelegt haben. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Vor allem würde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zumindest bezweifelt.

Verfassungswidriger Entwurf für Demokratiefördergesetz?

Das Gesetz ist hier in einem Überblick zusammengefasst:

Das „Demokratiefördergesetz“ der Regierung soll kommen. Aus der FDP gibt es mit dem Bundestagsvizepräsidenten Kubicki noch eine prominente Gegenstimme, auch weitere „Liberale“ haben sich gegen das Gesetz positioniert. Zeit für einen kleinen Überblick.

Harmlos oder nicht?

Die Bemerkungen im Netz dazu sind unterschiedlichst. Der Kerngedanke, den dieses Gesetz verbreiten soll, ist die Förderung von Organisationen, die sich für „die“ Demokratie einsetzen. Die Demokratie meint zunächst – nach moderner Lesart – einfach, dass alle in freien und geheimen Wahlen am politischen Meinungsbildungsprozess teilhaben können sollen.

Zumindest jene, die hier zum Wahlvolk erklärt werden. Die Teilhabe ist in Deutschland auf das Parlament delegiert, das wiederum über Parteien zu erreichen ist. Wahlen verteilen sich hier auf die Listen, nach denen Sitze anteilsmäßig vergeben werden (Listenplätze vergibt die Partei intern) sowie auf Direktmandate zur direkten Teilhabe. Über Überhang- und Ausgleichsmandate wird dafür gesorgt, dass der Anteil einer Partei über Direktmandate im Parlament nicht größer ist als nach der Listenwahl.

Aufgabe des Parlamentes ist nicht nur die Gesetzgebung selbst, sondern auch die Kontrolle der Regierung.

Teil unserer parlamentarischen Demokratie ist zudem, so lehrt es die Schule, die Gewaltenteilung: Die Regierung ist Teil der „Exekutive“, das Parlament die „Legislative“ (die Gesetzgebungsrechte besitzt) und die Judikative wird unabhängig davon den Rechtsstaat, die Durchsetzung der Rechtsordnung also, organisieren.

„Demokratiefeindlich“ als Bewertung irgendwelcher Verhaltensweisen ist zunächst sehr schwammig.

Im Kern geht es – neben dem hehren Ansinnen im Gesetz – auch um Geld. Die Regierung verteilt Geld an Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen, die ihrer Ansicht nach die Demokratie „fördern“. Das ist einer der wesentlichen Kritikpunkte: Die Regierung selbst, die „Exekutive“, wie auch Lisa Paus von den Grünen öffentlich verkündet, nimmt das Geld in die Hand, um zu entscheiden, wer gefördert und nicht gefördert wird. Aufgabe des Parlamentes wäre es – das ist die Kritik daran – die Regierung zu kontrollieren und nicht Aufgabe der Regierung, die Regierungskritiker und vermeintlichen Demokratiefeinde kontrollieren zu lassen.

Dabei sollten sich die zu fördernden Organisationen auch um Dinge „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ kümmern, also zum Beispiel „Hass und Hetze“ im Internet. Nun zeichnet es den Rechtsstaat allerdings aus, dass die „Strafbarkeitsgrenze“ durchaus eine wichtige Kategorie ist, bei der ein Staat auch ohne jedes weitere Gesetz tätig werden kann und muss: Eben zunächst die Exekutive, die in Form der Polizei etwa die Strafverfolgung initiiert und dann durch die Judikative.

Eine Regierung, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ verortete Sachverhalte verfolgen möchte und Nicht-Regierungsorganisationen nach eigenem Gusto mit Geld ausstattet – das ist der Kern aller Kritik an diesem Gesetz.

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