Datenschützer meinen, Arbeitnehmer müssen keine Auskunft über Impfung erteilen

Eines der größten Instrumente der Politik im Kampf um eine Steigerung der Impfquote ist dem Eindruck der vergangenen Wochen nach der Zugriff auf den Arbeitsplatz. Das Bundesland Baden-Württemberg meint, dass Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen können, wenn es um die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall geht. Der „oberste Datenschützer“ des Bundeslandes widerspricht, so N-TV.

Datenschützer meinen, Arbeitnehmer müssen keine Auskunft über Impfung erteilen

Die Regelung sieht an sich vor, dass im Quarantänefall – wenn also Arbeitnehmer etwa wegen der Infektion eines Angehörigen im eigenen Hausstand zu Hause bleiben müssen -, der Arbeitgeber Ungeimpfte nicht für den Arbeitsausfall zahlen müssten. Voraussetzung dafür ist es allerdings, dass die Arbeitgeber dann auch identifizieren können, ob der Betreffende ungeimpft oder geimpft ist.

Der „oberste Datenschützer“ des Landes Baden-Württemberg meint, dass die Arbeitgeber tatsächlich nach dem Impfstatus fragen dürfen. Allerdings könnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich weigern, darauf zu antworten.

Datenschützer Brink ist der Auffassung, dass „die Pandemie (…) nach wie vor massiv in die Bürgerrechte der Menschen ein“(greifen) würde. Die vielen gesetzlichen Vorgaben würden seines Erachtens zahlreiche praktische Fragen offen lassen. Dies sei ein Fehler. Er verweise darauf, dass Betroffene, die ihre „sensiblen Gesundheitsdaten nicht offenbaren wollten“, auch das Regierungspräsidium einschalten könnten. Dieses sei für die Lohnfortzahlung zuständig, so Stefan Brink.

Die neuen Regelungen greifen ab Anfang November. Dies wiederum sieht das Sozialministerium unverändert als gegeben an. Der Arbeitnehmer, so Uwe Lahl, der Chef des Landessozialministerium ist, bedeutet, dass Arbeitnehmer sich „bewusst sein  (müssten)“, im Fall der Nichtbenennung des Impfstatus „Gefahr (zu laufen), keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderung zu erhalten“.

Die Regelung wird nicht nur in Baden-Württemberg gelten, sondern in der gesamten Bundesrepublik.