Bundeszahnärztekammer hat den Aussagen von Friedrich Merz widersprochen

Friedrich Merz (CDU) hat jüngst für Aufsehen gesorgt. Seiner Meinung nach würden Geflüchtete „Deutschen“ – also Bürgern in Deutschland – Termine bei Zahnarztbesuchen wegnehmen. Dies ist nach Meinung oder Auskunft der Bundeszahnärztekammer falsch. Die Zahnärzte würden „nicht überrannt“.

Zahnärzte werden nicht überrannt – Auskunft vom Verband

„Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, widerspricht der Darstellung des CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz, dass Geflüchtete den Deutschen die Zahnarzttermine wegnähmen. „Die Zahnärzte werden nicht überrannt“, sagte Benz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe).

„Ich habe noch von keinem Kollegen gehört, dass in der Praxis gerade viele Termine blockiert sind, weil so viele Geflüchtete behandelt werden müssen. Niemand muss auf einen Termin warten, wenn die Behandlung dringlich ist, kein Deutscher und kein Flüchtling.“ Merz hatte die Bundesregierung zuvor zur Eindämmung der irregulären Migration aufgefordert. „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen“, sagte Merz dem TV-Sender „Welt“.

„Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Benz sagte an die Adresse des CDU-Chefs: „Es wäre gut, er würde da mal einen Gang runterschalten.“ Als vor acht Jahren viele Geflüchtete ins Land gekommen waren, seien einige Fragen zur medizinischen Behandlung unklar gewesen, das habe sich durch das Asylbewerberleistungsgesetz geändert. „Dass sich Geflüchtete massenhaft in Deutschland die Zähne machen lassen, wie Friedrich Merz gesagt hat, das geht im Regelfall nicht.“

Anders sei es, wenn ein Patient Zahnschmerzen habe. „Eine Behandlung bei Schmerzen kann und will niemand verweigern. Da verhält sich Deutschland sehr fair“, sagte Benz. „Einschränkungen bei den Leistungen gibt es beim Zahnersatz – vor allem dann, wenn es eher um kosmetische Aspekte geht.“

Ein Anspruch auf Zahnersatz besteht laut Gesetz, wenn dies „im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“. Benz nannte im Gespräch ein Beispiel dafür. „Wenn jemand auf der Flucht seine herausnehmbare Prothese verloren hat, beispielsweise. Dann ist es nötig, die Zähne zu ersetzen, damit die Nahrungsaufnahme möglich ist.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Friedrich Merz am 28.09.2023, über dts Nachrichtenagentur