Faeser und der „verfassungswidrige Entwurf“ zum Demokratiefördergesetz!

Das Ärgernis der Woche: Sie haben abgestimmt – durch das Verhalten. Frau Faeser hat am meisten Zuspruch oder Interesse erhalten.

Das „Demokratiefördergesetz“ schlägt noch immer hohe Wellen. Einer der Kritiker der gesamten Aktivitäten, V. Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler, lässt sich nun „The Pioneer“ gegenüber dazu aus: „In den USA, Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz wäre es undenkbar, dass ein Inlandsgeheimdienst die eigenen Bürger und sogar die Opposition ganz offiziell ausspionieren darf“.

Zudem kritisierte er die Kategorie der „Delegitimierung des Staates“. Dies seit ein Unding in einer Demokratie, denn vollkommen zulässige Kritik an der Regierung werde in eine extremistische Ecke verortet.

Der autoritäre Staat

So meint er dazu: „Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang haben hier die Grenze zum autoritären Staat überschritten.“
Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelte kürzlich.

„Verfassungswidriger Entwurf für Demokratiefördergesetz?“

Das Gesetz ist hier in einem Überblick zusammengefasst:

Das „Demokratiefördergesetz“ der Regierung soll kommen. Aus der FDP gibt es mit dem Bundestagsvizepräsidenten Kubicki noch eine prominente Gegenstimme, auch weitere „Liberale“ haben sich gegen das Gesetz positioniert. Zeit für einen kleinen Überblick.

Harmlos oder nicht?

Die Bemerkungen im Netz dazu sind unterschiedlichst. Der Kerngedanke, den dieses Gesetz verbreiten soll, ist die Förderung von Organisationen, die sich für „die“ Demokratie einsetzen. Die Demokratie meint zunächst – nach moderner Lesart – einfach, dass alle in freien und geheimen Wahlen am politischen Meinungsbildungsprozess teilhaben können sollen.

Zumindest jene, die hier zum Wahlvolk erklärt werden. Die Teilhabe ist in Deutschland auf das Parlament delegiert, das wiederum über Parteien zu erreichen ist. Wahlen verteilen sich hier auf die Listen, nach denen Sitze anteilsmäßig vergeben werden (Listenplätze vergibt die Partei intern) sowie auf Direktmandate zur direkten Teilhabe. Über Überhang- und Ausgleichsmandate wird dafür gesorgt, dass der Anteil einer Partei über Direktmandate im Parlament nicht größer ist als nach der Listenwahl.

Aufgabe des Parlamentes ist nicht nur die Gesetzgebung selbst, sondern auch die Kontrolle der Regierung.

Teil unserer parlamentarischen Demokratie ist zudem, so lehrt es die Schule, die Gewaltenteilung: Die Regierung ist Teil der „Exekutive“, das Parlament die „Legislative“ (die Gesetzgebungsrechte besitzt) und die Judikative wird unabhängig davon den Rechtsstaat, die Durchsetzung der Rechtsordnung also, organisieren.

„Demokratiefeindlich“ als Bewertung irgendwelcher Verhaltensweisen ist zunächst sehr schwammig.

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