EU: Mit eingebautem Verschleiß bis 31. Dezember 2021

Die moderne Konsumwelt lebt davon, dass die Kunden ihre Geräte immer wieder durch neue Angebote ersetzen. Dabei nimmt das Tempo, mit dem alte Elektrogeräte durch neue ersetzt werden, beständig zu. Das ist nicht nur Umweltschützern ein Dorn im Auge. Auch viele Kunden ärgern sich darüber, dass ihre Einkäufe zu früh den Geist aufgeben.

Dass die Praxis, immer schneller genutzte Elektrogeräte durch Neuanschaffungen zu ersetzen, die begrenzten Ressourcen der Welt nicht gerade schont, liegt auf der Hand. Daher ist die Konsumfreudigkeit unserer Zeit an sich schon ein Ärgernis. Besonders problematisch wird dieses jedoch, wenn der Verschleiß vom Hersteller quasi fest eingebaut wurde.

Gegen eine derartige Praxis der Produzenten will die EU-Kommission mit ihrer neuen EU-Warenkaufrichtlinie vorgehen. In Kraft treten soll die Richtlinie in Deutschland zum 1. Januar 2022. Sie betrifft vor allem Geräte mit digitalen Komponenten und soll die Rechte der Verbraucher stärken.

Keine weitere Nutzung wegen fehlender Softwareupdates

Bislang waren es eher minderwertige mechanische oder elektronische Bauteile, die gezielt eingebaut wurden, um die Nutzungsdauer des Produkts zu beschränken. Heute kann die vorzeitige Alterung des Produkts auch wesentlich eleganter herbeigeführt werden, etwa dadurch, dass die älteren Geräte von Softwareupdates ausgeschlossen werden.

Der Schaden der Verbraucher ist in diesem Fall der Nutzen der Industrie. Eine Studie des Öko-Instituts kommt zu dem Schluss, dass die Verbraucher pro Jahr etwa 3,67 Milliarden Euro sparen könnten, wenn ihre Smartphones, Fernseher und Notebooks länger halten würden.

Die neue EU-Richtlinie verpflichtet die Hersteller deshalb dazu, sicherheitsrelevante Updates zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Frist innerhalb derer dies geschehen muss, auf den Haftungszeitraum von zwei Jahren und teilweise auch darüber hinaus beschränkt. Verbraucherschützer kritisieren die First jedoch bereits als zu kurz bemessen.