Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sinkt von Januar bis September um 14,5 Prozent

Zwischen Januar und September 2021 wurden bei den deutschen Amtsgerichten insgesamt 10.682 Anträge auf eine Unternehmensinsolvenz gestellt. Diese Zahl stellte, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahrs einen Rückgang um 14,5 Prozent dar.

Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl sehr erfreulich, doch ihre Aussagekraft sollte nicht überschätzt werden, denn das positive Bild könnte sich schon bald wieder massiv eintrüben, denn nach vorläufigen Angaben stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren im November 2021 gegenüber dem Oktober um 43,8 Prozent an.

Nicht nur gegenüber dem Corona-Jahr 2020 ging die Zahl der Insolvenzen damit deutlich zurück. Auch das Vorkrisenniveau des Jahres 2019 wurde um 25,7 Prozent unterschritten. Verantwortlich für die niedrigere Zahl der Unternehmenspleiten sind einerseits das über Monate hinweg ausgesetzte Insolvenzrecht wie auch die staatlichen Hilfen, die während der Pandemie zur Auszahlung kamen.

Die Forderungen der Gläubiger steigen deutlich an

Dass längst nicht alles in Butter ist, zeigt ein Blick auf die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger. Sie beliefen sich in den Monaten Januar bis September 2020 noch auf 39,3 Milliarden Euro. In diesem Jahr belaufen sich die Forderungen im gleichen Zeitraum jedoch auf rund 45,5 Milliarden Euro.

Dieser Anstieg macht deutlich, dass in diesem Jahr zwar die Zahl der Konkurse rückläufig ist, die Größe und damit die wirtschaftliche Bedeutung der betroffenen Unternehmen jedoch wesentlich größer ist als im Vorjahr. Hellhörig machen sollte auch, dass mit 1.821 Fällen die meisten Konkursanträge von Firmen aus dem Baugewerbe gestellt wurden, einer Branche, die sich derzeit einer sehr guten Auftragslage erfreut.

Die kommenden Monate dürften jedoch wie der November, der gegenüber dem Oktober einen Zuwachs um 43,8 Prozent brachte, von einem weiteren Anstieg der Insolvenzfälle gekennzeichnet sein. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass im Dezember 2020 und in den ersten Monaten des Jahres 2021 das Insolvenzrecht noch ausgesetzt war. Hinzu kommt, dass zahlreiche Stützungsmaßnahmen inzwischen ausgelaufen sind.