Senioreneinrichtungen wollen Teil-Impfpflicht nur noch bei allgemeiner Impfpflicht akzeptieren

Nun haben sich die kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) über ihren Bundesverband zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht geäußert. Diese solle, so ein Bericht, nur dann aufrecht erhalten werden, wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt.

Nur gegen eine allgemeine Impfpflicht: Senioreneinrichtungen gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

„Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) hat ein Fortbestehen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an die Einführung der allgemeinen Impfpflicht gekoppelt. „Entweder man schafft die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab oder man ordnet eine allgemeine Impfpflicht an“, sagte der Vorsitzende Alexander Schraml dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

Er kritisiert, dass die verpflichtende Immunisierung lediglich für medizinischen Berufe besteht. „Das war und ist ein Skandal.“ Dass ab Oktober nur noch Menschen als vollständig geimpft gelten, die eine Booster-Impfung erhalten haben, sieht Schraml zudem als Verschärfung der Regel an. Er warnt: „Damit besteht die Gefahr, dass uns weitere Beschäftigte verloren gehen beziehungsweise Auszubildende im Herbst nicht übernommen werden können.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Bereitgelegte Impfspritzen, über dts Nachrichtenagentur