Patientenschützer mit Kritik am Gesetz zur Teil-Impfpflicht

Patientenschützer vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind nicht zufrieden mit dem Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wer jetzt gehe, komme als Mitarbeiter im Gesundheitswesen nicht zurück, so die Erwartung des Vorsitzenden Eugen Brysch.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Keine Zufriedenheit bei Patientenschützern

„Nach Ansicht des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz beruht das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auf einer Fehleinschätzung. Das sagte Eugen Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

„Offenkundig wurde ein Gesetz beschlossen, das weder Virusmutationen, Wirkveränderungen der Vakzine noch arbeitsrechtliche und administrative Folgen berücksichtigt“, kritisierte er. „Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Länder bis zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 31. Dezember durchwurschteln werden.“ Brysch ergänzte: „Der Bundestag wird sein auf Fehleinschätzungen beruhendes Gesetz kaum zurücknehmen. Natürlich hat das verheerende Auswirkungen für die Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Kranken.“ Denn jeder jetzt gehende Mitarbeiter komme nicht wieder zurück. „Auch wird die Impfkampagne leiden, die nach einem Update des Impfstoffes im Herbst starten müsste“, sagte er weiter.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Impfampulle von Moderna, über dts Nachrichtenagentur