Justizministerin hatte den Grundstein gelegt: 2G-Modell aus Hamburg kann bundesweites Modell werden

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD hatte vor einigen Wochen juristische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung einer 2G-Pflicht durchblicken lassen. Kürzlich äußerte Frau Lambrecht als Justizministerin die Erwartung, dass das sogenannte Hamburger 2G-Modell bundesweit angewandt werden könne. Damit ist auch – jedenfalls aus dieser Wahrnehmung – abgedeckt, was sich Baden-Württemberg ausgedacht hat. Dort wird es ab Montag das 2G-Modell geben.

Option für Veranstalter

Hintergrund dieses vermeintlichen Sinneswandels ist der Umstand, dass Hamburg Veranstaltern und Unternehmen die Option lässt, in Innenräumen lediglich „Genesene“ und „Geimpfte“ aufzunehmen. Diese Option verlagert aus juristischer Sicht die Verantwortung für die vermeintliche Aussperrung „Getesteter“ auf die Unternehmen und Veranstalter selbst.

Lambrecht präzisiert: „Was in Hamburg abläuft, ist nichts anderes, als dass das Hausrecht ausgeübt wird, beispielsweise von Restaurantbetreibern, dass sie sagen: ‘Bei mir werden eben nur noch Gäste bewirtet, die geimpft oder genesen sind’.”

Die Einschränkungen, die es gäbe, seien nur deshalb noch vorhanden, weil einige Menschen sich gegen die Impfung entscheiden würden. Gastwirte etwa hätten deshalb weniger Einnahmen und würden darunter entsprechend leiden.

Juristisch interessant dürfte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Vorgaben seien. Es würde „in die Grundrechte der Gastronomiebetreiber eingegriffen, da (diese) den Einschränkungen unterliegen“. Wenn diese dafür sorgten, dass die Gefahren „zurückgefahren“ würden, bestünde kein Anlass mehr, die Grundrechte der Gastronomie einzuschränken.

In dieser Argumentation also geht es nicht mehr um die Grundrechte von Kunden, die abhängig vom Status gewährt oder zurückgewiesen würden, sondern um die Grundrechte auf den Betrieb oder die Art des Betriebs auf ein Gastgewerbe. Diese Argumentation ist vergleichsweise neu und eröffnet eine neue Perspektive, die tatsächlich vor den Gerichten – dazu wird es mit Blick auf die vergangenen Monate sicherlich kommen -, neu zu bewerten ist.