Inzidenzgläubigkeit lt. Universität fragwürdig

Die Universität Duisburg hat nun ein Forschungsergebnis vorgelegt, wonach die PCR-Tests zur Feststellung einer pandemischen Notlage kaum geeignet seien. Dies wiederum setzt nach Einschätzung des Blattes auch die Regierung weiterhin unter Druck. Nach diesem Forschungsergebnis ist der PCR-Test zur Fundierung der Maßnahmen demnach auch kaum geeignet.

Übertragbarkeit in Frage gestellt

Der Kern der Diskussion dreht sich um die Übertragbarkeit des Virus. Das Problem, so wird Andreas Stang als Direktor des Instituts für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie zitiert, sei, dass ein positiver Test kein hinreichender Beweis sei, dass die positiv Getesteten das Virus auch auf Mitmenschen übertragen können.

Für die Forschungsarbeit hat die Universität über 190.000 Testergebnisse ausgewertet, die von gut 160.000 Menschen stammen.

Das RKI zeigt sich dem Bericht nach gleichfalls vorsichtig und wird so zitiert: „Das RKI hat schon immer mehrere Indikatoren herangezogen, um die aktuelle Situation zu bewerten. Die Krankheitsschwere wurde bei der Einschätzung des RKI schon immer mit berücksichtigt (Anteil der Hospitalisierungen, Situation auf den Intensivstationen, Sterbefälle).“

Der Bericht nun spekuliert, dass die Sinneswandlung der Regierung zur Umwandlung der Kriterien wohl daher komme, dass es einige Eilanträge gegen die Bundesnotbremse gegeben hatte, die das Verfassungsgericht im Frühjahr ablehnte oder nicht annahm. Damit ist aber noch nichts zur Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen gesagt. Abschließende Urteile, die Schulschließungen und auch Ausgangssperren betreffen, würde es erst im Herbst geben.

Brisant: Wenn die Beschwerde(n) zu Ausgangssperren Erfolg hätten, würde die Regierung Grundrechte von Millionen Bürgern verletzt haben, so der Bericht. Brisant ist demnach dazu auch eine Studie der Universität München zur Verwendung von Indikatoren: „Bei den R-Werten, wie sie vom Robert-Koch-Institut täglich bestimmt werden, ergibt sich seit September 2020 kein unmittelbarer Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen – weder mit dem Lockdown-Light am 2. November und der Verschärfung am 16. Dezember 2020, noch mit der ‚Bundesnotbremse‘, die Ende April 2021 beschlossen wurde.“