Beschlossen: Infektionsschutzgesetz wird geändert – Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen

Wie zu erwarten hat der Bundestag der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der Abgeordneten hat nach einem Agenturbericht mit „Ja“ gestimmt. So wird es für bestimmte Einrichtungen geben – Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind betroffen. Die Impfpflicht greift zum 15. März 2022

Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen

„Der Bundestag hat eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 571 Abgeordnete für die Neuerungen, 80 dagegen, 38 enthielten sich.

Neben der Ampel-Koalition, die 416 Mandate hat, hatte zuvor auch die Union schon ihre Zustimmung angekündigt, die AfD wollte dagegen stimmen und die Linke sich enthalten. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will aber entgegen der Parteilinie im Bundesrat zustimmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in der Debatte gesagt, die Politik müsse vorgehen wie Mediziner. „Hat sich der medizinische Befund verändert, dann müssen auch die therapeutischen Maßnahmen entsprechend angepasst werden“, so Lauterbach.

Die Änderung sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist erneut ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Das neue Infektionsschutzgesetz enthält jetzt auch eine Präzisierung der künftig ausgeschlossenen und weiterhin möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach Paragraf 28a IfSG. Demnach sind nun nur noch allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote und die Untersagung von Übernachtungsangeboten ausgeschlossen.

Möglich ist aber, gastronomische Einrichtungen oder Freizeit- und Kultureinrichtungen wie etwa Diskotheken und Clubs zu schließen sowie Messen und Kongresse zu untersagen. Zum Auslaufen der Feststellung der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hatte die Ampel schon vor der offiziellen Koalitionsbildung im November eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die den Ländern nicht weit genug ging.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur