Ampel will Windenergie-Ausbau an Land schneller vorantreiben

Die Windenergie in Deutschland soll schneller ausgebaut werden. Darauf hat sich die Ampelregierung verständigt, so ein Bericht über Aussagen der Umweltministerin Steffi Lemke von den Grünen. Der Artenschutz würde in diesen Plänen eine bedeutende Rolle spielen. Vermeidungsmaßnahmen wie auch Abstände zu Windenergieanlagen würden vorgegeben. Dabei sollen nach einer Vorgabe von Robert Habeck die Eckpunkte der Planung in einem beschleunigten Verfahren umgesetzt werden. So wird es demnach angestrebt, dass Windenergieanlagen vorläufig grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zulässig wären.

Windenergie soll schneller vorangetrieben werden – Robert Habeck (Grüne) beschreibt Beschleunigung

„Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für einen schnelleren „naturverträglichen“ Ausbau der Windenergie an Land geeinigt. Es solle standardisierte bundeseinheitliche Kriterien geben, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Montag in Berlin.

Damit könne man den Ausbau deutlich beschleunigen. Unter anderem spiele Artenschutz bei den Plänen eine wichtige Rolle. „Wir werden einheitliche Listen für die betroffenen Vogelarten vorlegen“, so Lemke. Die neuen Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt werden.

Zudem werde man die Vermeidungsmaßnahmen und die jeweiligen Abstände zu Windenergieanlagen vorgeben. Dafür bewahre man „hohe Standards“ für den Artenschutz, „die europarechtlich zwingend geboten sind“. Laut Lemke soll es ein Artenhilfsprogramm geben, in das die Windenergie-Betreiber einzahlen, wenn sie Ausnahmeregelung nutzen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte unterdessen an, dass die Eckpunkte in einem beschleunigten Verfahren umgesetzt werden sollen.

Die Einigung sieht auch Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten für die Windenergie an Land vor. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur